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Der Katzenkönig (BGHSt 35, 347)

Der Fall des Katzenkönigs gehört sicher zu den bekanntesten Fällen der Strafrechtslehre und illustriert anschaulich die Dogmatik der mittelbaren Täterschaft.

 

Ausgangsfall:

Der dem Urteil zugrunde liegende Fall ist nicht zuletzt wegen seines skurrilen Sachverhaltes sehr einprägsam.

Der Haupttäter P unterhält eine intime Beziehung mit A. Die Beziehung ist unter anderem durch starke okkulte Neigungen der Beteiligten geprägt, dabei redet A dem P ein, dass hinter den Kulissen der greifbaren Welt ein mächtiges Wesen namens „Katenzkönig“ gäbe. P schenkt diesen Darstellungen Glauben. Im Zuge dessen erzählt A dem P, dass der Katzenkönig die Welt vernichte, wenn diesem nicht ein Opfer gebracht würde. Bei diesem Opfer handelte es sich, laut A, zufällig um die Ehefrau ihres geschiedenen Mannes. Von der Rechtschaffenheit der Tat zum Wohle der Menschheit überzeugt, willigt P ein, die Ehefrau zu töten. Er bekommt von A ein Messer ausgehändigt und die Anweisung, wo das Opfer überrascht werden könne. P führt die Tat aus, indem er das Opfer von hinten mit Tötungsabsicht mehrfach mit dem Messer stach und floh. Das Opfer überlebte jedoch schwer verletzt die Tat.

 

Seite 2: Kernprobleme des Falles

 

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