Das Grundstudium der Rechtswissenschaft
Das Grundstudium bildet das Fundament für den Erfolg des juristischen Studiums und wird mit dem Bestehen der Zwischenprüfung abgeschlossen. Alles was euch im Grundstudium vermittelt wird, ist relevant für die weitere juristische Ausbildung und sollte daher von euch – auch zu diesem frühen Zeitpunkt eures Studiums – absolut verinnerlicht werden. Denn die juristischen Basics sind unerlässlich für das Bestehen der großen Übungen im Hauptstudium und natürlich auch des 1. Staatsexamens. Wenn ihr bereits im Grundstudium viel Stoff aufnehmen und „abspeichern“ könnt und auch schon zu Beginn des Studiums viel Zeit investiert, habt ihr die besten Voraussetzungen für einen gelungen Abschluss. Es lohnt sich also schon von Anfang an am Ball zu bleiben, denn wenn ihr kurz vor dem Examen feststellt, dass ihr keine Ahnung von grundlegenden Sachen habt, dürfte euch relativ schnell die Zeit davon laufen und das Prädikatsexamen schwindet in unerreichbare Ferne.
Für das Bestehen der Zwischenprüfung habt ihr in der Regel bis zum vierten Semester Zeit. In diesen zwei Jahren müsst ihr Klausuren zu den Vorlesungen schreiben und gegebenenfalls in der vorlesungsfreien Zeit (nein, nicht Semesterferien) auch Hausarbeiten zu den einzelnen Rechtsgebieten verfassen. Solltet ihr in dieser Zeit die erforderlichen Prüfungsleistungen nicht erbringen können, findet das Jurastudium für euch ein jähes Ende, denn wer die Zwischenprüfung nicht erfolgreich ablegt, wird exmatrikuliert.
In den ersten Semestern des Studiums werden die Basics im Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichen Recht gelehrt. Diese Rechtsgebiete werden in Form von Grundkursen oder Übungen semesterweise angeboten und sind in der Regel dreigeteilt. Dabei liegt der Fokus auf dem materiellen Recht, also auf den Rechtsnormen, die sich mit bestimmten Lebenssachverhalten befassen. Im Gegensatz dazu spielt das formelle Recht, also das Verfahrens- oder Prozessrecht in den Grundkursen lediglich im Öffentlichen Recht eine mehr als untergeordnete Rolle.
Vorlesungsbegleitend werden Arbeitsgemeinschaften, Fallbesprechungen oder Tutorien angeboten, in denen das erlernte Wissen anhand von Fallbeispielen nochmal behandelt und angewendet wird. Hier lernt ihr das Entscheidende für die Klausuren: die Bearbeitung von Sachverhalten unter rechtlichen Gesichtspunkten sowie die richtige Formulierungsweise und den wichtigen Gutachtenstil, eure Arbeitstechnik in den Klausuren. Der Besuch dieser Veranstaltungen wird dringend empfohlen, denn nur so könnt ihr lernen, das abstrakte Wissen klausurgerecht umzusetzen.
Die Grundkurse und Arbeitsgemeinschaften werden durch och einsemestrige Vorlesungen in den so genannten Grundlagenfächern wie Logik, Rechtsphilosophie oder Rechtsgeschichte abgerundet.
Zum erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums müsst ihr noch folgende weitere Fächer belegen
Die Grundlagenfächer im Jurastudium
Zur juristischen Ausbildung im Grundstudium gehört in der Regel auch das erfolgreiche Belegen eines so genannten Grundlagenfaches. Als Grundlagenfach zur Auswahl stehen je nach Hochschule z.B. Logik, Rechtsphilosophie oder Rechtssoziologie sowie rechtsgeschichtliche Vorlesungen zur Römischen oder Europäischen Rechtsgeschichte. Je nach Fakultät müsst ihr ggf. eines der Grundlagenfächer erfolgreich mit einer Klausur abschließen, wobei meistens mehrere Veranstaltungen gleichzeitig oder zumindest abwechselnd angeboten werden, so dass ihr bis zum Ende der Zwischenprüfung ausreichende Gelegenheiten haben solltet, ein Grundlagenfach erfolgreich zu belegen.
Die Grundlagenfächer dienen dazu, außerhalb des aktuellen materiellen und formellen Rechts das Verständnis für das Handwerk der Juristen zu wecken und zu schärfen. So beruht beispielsweise unser heutiges Rechtssystem weitgehend auf dem Fundament, welches das Römische Recht gelegt hat. Wie sich die verschiedenen Rechtsordnungen aus dem Römischen Recht weiterentwickelt haben, wird in der Europäischen Rechtsgeschichte dargelegt. Da die Anzahl der Grundlagenfächer zu groß ist, als das man sie hier erschöpfend inhaltlich darstellen könnte, wird an dieser Stelle darauf verzichtet. Es ist auch schwierig euch einen Rat zu geben, der Besuch welchen Grundlagenfachs besonders sinnvoll ist, da es letztlich natürlich an euch liegt, für welche Richtung ihr euch mehr interessiert.
Je nachdem, ob euch die geschichtlichen, philosophischen, logischen oder soziologischen Ansätze mehr interessieren oder liegen, solltet ihr möglichst diese Grundlagenfächer belegen. Falsch wäre es sicherlich, das Grundlagenfach auf die lange Bank zu schieben und erst im letzten Semester vor der Zwischenprüfung zu belegen, denn es wäre traurig, die Zwischenprüfung wegen des verpatzten Grundlagenfaches nicht zu bestehen.
Schlüssel- und Zusatzqualifikationen
Schlüssel- und Zusatzqualifikationen sollen euch Kenntnisse und Fähigkeiten beibringen, die in der Rechtswissenschaft bzw. im späteren Beruf von Vorteil sein können. So gibt es Veranstaltungen zur Mediation, zur Rhetorik, zur Vernehmungspsychologie, zur anwaltlichen Tätigkeit und mehr. Hinzu kommt noch die fachsprachliche Ausbildung in einer Fremdsprache eurer Wahl. Das Angebot an den Universitäten ist unterschiedlich und wird häufig von externen Lehrbeauftragten übernommen. Welchen Stellenwert die Schlüssel- und Zusatzqualifikationen an den einzelnen Universitäten einnehmen, ist ebenfalls verschieden. Gesetzgeberisch wurden sie jedoch in § 5a Abs. 3 S.1 DRiG aufgenommen. An manchen Universitäten werden sie nur optional oder gar nicht angeboten.
In Baden-Württemberg ist das Belegen jedoch sogar Zulassungsvoraussetzung zum 1. Staatsexamen (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO BW). An anderen Hochschulen, z. B. der Europa-Universität Viadrina in Brandenburg, gehört die Teilnahme an Schlüssel-und Zusatzqualifikationen zu den Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung (§ 27 Abs. 1 StudPrüfO Viadrina). Von Einheitlichkeit kann hier also nicht die Rede sein. Informiert euch daher rechtzeitig über die Details an eurer Universität bzw. in eurem Bundesland.
Die Auswahl der richtigen Veranstaltung liegt euch absolut frei. Wenn man schon ungefähr weiß, welchen Schwerpunkt man belegen möchte, oder aber sogar in welche Richtung man später beruflich gehen möchte, kann man sich anhand dieser Orientierung die nötigen Veranstaltungen zusammensuchen.
Der Abschluss des Grundstudiums: Die Zwischenprüfung!