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Das zweite Staatsexamen

Das Zweite Staatsexamen (auch Zweite juristische Prüfung genannt) läuft im Wesentlichen genauso ab, wie das Erste Staatsexamen. Ihr müsst in der Regel insgesamt sieben Klausuren bestehen: 2 Zivilrechtsklausuren, 2 Strafrechtklausuren, 2 Klausuren im öffentlichen Recht und eine Wahlfachklausur. Für die Wahlfachklausur könnt ihr eines der drei großen Rechtsgebiete, also Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht frei wählen. Hier werden dann vertiefte Kenntnisse von euch verlangt. In einigen Bundesländern werden auch 8 Klausuren geschrieben und in Bayern sogar 11. Dort werden 5 Klausuren in Zivilrecht, 2 in Strafrecht und 4 Klausuren im öffentlichen Recht geschrieben. Eine Wahlfachklausur wird in Bayern nicht angeboten.

In einigen Bundesländern wird vor dem schriftlichen Examen noch ein sog. Klausurenkurs (auch Probeexamen) angeboten. In diesem Klausurenkurs werden euch zwei Mal sechs Klausuren angeboten, die im Anschluss an das Probeexamen auch korrigiert und ausgewertet werden. Inhaltlich sind die Klausuren gleichmäßig auf die drei großen Rechtsgebiete verteilt, wobei die Akte jeweils einmal aus staatlicher Sicht und einmal aus anwaltlicher Sicht gelöst werden muss.

Dadurch könnt ihr überprüfen, wie fit ihr für das Zweite Staatsexamen seid und welche Rechtsgebiete ihr euch noch mal intensiver ansehen solltet.