Die staatliche Pflichtfachprüfung ist der zweite Teil des Universitätsstudiums. Ob man erst den Schwerpunktbereich absolviert oder diesen erst nach der Pflichtfachprüfung ablegt, ist euch überlassen. Die genaue Ausgestaltung der staatlichen Pflichtfachprüfung obliegt den Bundesländern und kann daher differenzieren. Im Folgenden soll deshalb ein Überblick über die Regelungen ausgewählter Bundesländer gegeben werden.
Bei der Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung stehen nicht nur die geprüften Themengebiete im Vordergrund, sondern auch Überlegungen wie diese:
Zu welchem Zeitpunkt sollte ich oder muss ich schreiben? Welches Repetitorium soll ich besuchen? Wie bereite ich mich richtig vor? Wie laufen die Klausuren ab? Wie verläuft die mündliche Prüfung? Wie bereite ich mich auf diese richtig vor?
Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung
Wenn ihr euch dafür entschieden habt, die Staatliche Pflichtfachprüfung zu absolvieren, müsst ihr euch für diese anmelden. Das geschieht zumeist bei den für euch zuständigen Prüfungsämtern. Falls ihr euch nicht sicher sein solltet, welches Prüfungsamt für euch zuständig ist, so könnt ihr auf der Homepage eurer Universität meist Hinweise oder sogar Verlinkungen zu den Internetseiten der Prüfungsämter finden.
Die staatliche Pflichtfachprüfung wird zumeist in verschiedene Kampagnen auf das Jahr verteilt, sodass in jedem Jahr mehrere Möglichkeiten bestehen, um an den verschiedenen Kampagnen teilzunehmen. Dabei ist die Aufteilung und somit die Anzahl der möglichen Kampagnen zwischen den Bundesländern unterschiedlich.
So gibt es Bundesländer, die zweimal im Jahr die staatliche Pflichtfachprüfung anbieten und andere, die sie drei- oder viermal anbieten. Dabei müsst ihr genau im Blick behalten, in welcher Kampagne ihr das Examen ablegen wollt und die jeweilige Anmeldefrist dazu in Erfahrung bringen.
Für die Anmeldung gibt es zumeist Formulare im Internet, die es auszufüllen gilt. Dabei solltet ihr vor allem auf die Vollständigkeit und die Richtigkeit eurer Angaben achten. In den jeweiligen Ausbildungsgesetzen und -ordnungen oder direkt auf den Internetseiten der Prüfungsämter findet ihr die jeweiligen Zulassungskriterien. Diese bestehen unter anderem in der Immatrikulation an einer deutschen Universität, einer bestandenen Zwischenprüfung und einer praktischen Studienzeit, also den Praktika. Jedoch werden in den unterschiedlichen Bundesländern und von den unterschiedlichen Prüfungsämtern noch weitere Nachweise gefordert. Deshalb solltet ihr euch genau über die Zulassungskriterien informieren.
Weiterhin ist wichtig, dass ihr alle geforderten Leistungs- und Teilnahmenachweise parat haltet. Deshalb empfehlen wir, ab dem ersten Semester alle Notennachweise und Scheine in einem separaten Ordner abzuheften. Falls ihr die Originale beim Prüfungsamt abgeben müsst, so solltet ihr eure Scheine für euch selbst kopieren und im Anschluss an eure Prüfung, wenn ihr die Scheine zurück erhaltet, auf Vollständigkeit überprüfen.
Zumeist gibt es spezielle Termine, um sich für das Examen anzumelden, das heißt, dass beispielsweise innerhalb von zwei Wochen alle Studierenden in Berlin/Brandenburg, die ihr Examen schreiben wollen, zur Anmeldung zum GJPA nach Berlin reisen. Das führt leider dazu, dass man lange Wartezeiten für die Anmeldung in Kauf nehmen muss. Zwar gibt es die Möglichkeit, die Anmeldung per Post einzureichen, jedoch weisen die Prüfungsämter regelmäßig darauf hin, dass keine Garantie dafür gegeben wird, dass eine Aufforderung zum Nachreichen fehlender Unterlagen erfolgt. Daher sei gesagt, dass es sinnvoll ist, sich persönlich beim Prüfungsamt anzumelden, damit ihr sicher sein könnt, ob die Anmeldung erfolgreich war oder ob noch Unterlagen fehlen. Lasst euch von eventuellen Wartezeiten oder ähnlichen Hindernissen nicht entmutigen, die Strapazen dienen dem Zweck (endlich) mit dem Studium fertig zu werden!
- Der Freischuss zum ersten Staatsexamen
- Prüfungsinhalte erstes Staatsexamen
- Prüfungsumfang der einzelnen Bundesländer
- Vorbereitung auf das erste Staatsexamen
- Ablauf der Mündlichen Prüfung
- Beantragung des Titels Diplom-Jurist
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