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Referendariat in Teilzeit?

Momentan wird das Referendariat in Teilzeit diskutiert. Die Veränderung wurde von Brandenburg, Niedersachsen und Berlin durch eine Mehrheit im Ländergremium angestoßen und damit in den Bundestag eingebracht.

Das Teilzeitprogramm soll bei Referendaren eingesetzt werden, die aus „familiären Gründen“ sehr eingespannt sind (z.B. Pflege von Angehörigen oder Kindern).  Die Idee ist, dass die Länder am Ende selber über die Einführung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit bestimmen können. Momentan verhindert dies noch §5b Abs. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG), da dieses Gesetzt die Laufzeit auf 24Monate fixiert. Dieses Gesetzt könnte bald kippen, da der Bundesrat seine Argumentation auf die bereits erfolgreich umgesetzte Regelung zur Teilzeit im Lehramt stützt.

Natürlich gibt es auch erhebliche Gegenstimmen zu diesem Gesetzesentwurf.  Etwa die generelle Reformation des Jurastudiums oder die Anpassung zu einem einheitlichen und bundesweiten gleichen Referendariat d.h. unter anderem gleiche Klausurbedingungen und Lehrpläne.

Dieses Thema wird auch in der Zukunft spannend bleiben.

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