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Examen nicht bestanden, was nun?

Die Ursache für das Nichtbestehen

Für das Bestehen der juristischen Staatsexamina ist zwar juristisches Wissen erforderlich, jedoch ist nicht zu unterschätzen, dass auch eine Menge Glück und psychische Stabilität gefordert sind. Bei psychischer Angespanntheit gerät man schnell in eine Nervositätsspirale: Wer den Freiversuch im 1. Staatsexamen nicht besteht, der geht in der Regel deutlich nervöser in den „echten“ ersten Versuch. Wenn man diesen nun aufgrund erhöhter Nervosität und wegen erhöhtem Leistungsdruck ebenfalls nicht besteht, bekommt man seine Psyche selbst bei solider Vorbereitung auch bei dem zweiten Versuch oftmals nicht in den Griff.

Das Problem

Wenn man nun das erste oder zweite juristische Staatsexamen an einer deutschen Hochschule endgültig nicht bestanden hat, dann hat man trotz jahrelangem Studium keinen juristischen Abschluss erlangt. Außerdem darf man nun in Deutschland kein weiteres juristisches Studium mehr aufnehmen.

Lösungsansätze

Dies kann zu einer gewissen Perspektivlosigkeit führen. Das muss aber nicht so sein, denn es gibt Mittel und Wege, um dennoch an eine Rechtsanwaltszulassung zu kommen.

Durch die stetig steigende Anerkennung von Studienabschlüssen auf europäischer Ebene, besteht die Möglichkeit, an einer europäischen Hochschule Rechtswissenschaften zu studieren, zu absolvieren und im Anschluss daran zunächst vor Ort eine Rechtsanwaltszulassung zu beantragen. Die Hürden hierzu sind in der Regel die selben wie die in Deutschland, in Einzelfällen kann eine Rechtsanwaltszulassung sogar leichter als in Deutschland erworben werden.

Für ein Rechtswissenschaftsstudium im europäischen Ausland muss man in der europäischen Hochschule seiner Wahl eingeschrieben sein. Dazu ist es in der Regel hilfreich, wenn man auch an den Studienort umzieht; dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Denn einige Hochschulen bieten auch Online-Vorlesungen an, in denen man nur noch die Klausuren vor Ort absolvieren muss.

Hat man das Studium der Rechtswissenschaften im europäischen Ausland erfolgreich absolviert, hat man ein dem deutschen Studiengang gleichwertigen Studienabschluss erlangt. Außerdem hat man durch das Studium außerhalb Deutschlands zudem noch Auslandserfahrung gesammelt und Kontakt mit einem fremden Rechtssystem gehabt. Dies kann sich sogar positiv auf den eigenen Lebenslauf auswirken.

Berufliche Perspektiven

Wer es nun geschafft hat, das Studium der Rechtswissenschaften im europäischen Ausland erfolgreich zu absolvieren, dem stehen nun beruflich mehrere Türen offen:

Zum einen kann man in dem jeweiligen Land seine Rechtsanwaltszulassung beantragen und vor Ort eine Rechtsanwaltskarriere beginnen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, in Deutschland eine europäische Rechtsanwaltszulassung zu beantragen und über den Umweg übers europäische Ausland nun endlich in Deutschland als Rechtsanwalt tätig sein. Eine dritte Möglichkeit der beruflichen Betätigung besteht darin, dass man aufgrund der erweiterten ausländischen Rechtskenntnisse eine Kombination aus den beiden vorher benannten Möglichkeiten wählen kann: Indem man sich auf den Rechtsverkehr zwischen dem europäischen Ausland und Deutschland spezialisiert, kann man den Nutzen aus beiden Rechtsanwaltszulassungen ziehen und eine rechtliche Nische füllen, in der es meist nur wenig Konkurrenz gibt.