Prüfungsanfechtung bezeichnet die Anfechtung des Bescheides über das Nichtbestehen einer Prüfung. Denkbar ist auch, dass ein Bescheid nur teilweise bezüglich der nichtbestandenen Teilprüfungen angefochten wird. Eine Prüfungsanfechtung erfolgt meist im Rahmen einer Anfechtungsklage, wobei im Prüfungsrecht bestimmte Besonderheiten zu beachten sind.
Gegenstand der Prüfungsanfechtung
Mit einer Prüfungsanfechtung können alle Prüfungsleistungen staatlicher Einrichtungen angefochten werden. Dazu zählen neben Prüfungen von staatlichen Einrichtungen selbst auch Prüfungen anderer mit hoheitlicher Gewalt beliehener Einrichtungen. Hierzu gehören selbstverständlich auch Staatsprüfungen, wie die erste juristische Prüfung und die zweite juristische Prüfung, da es sich bei dem Bescheid über die Prüfungsergebnisse jeweils um einen Verwaltungsakt handelt.
Ablauf der Prüfungsanfechtung
Am Anfang einer Prüfungsanfechtung sollte zunächst Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt wie bei allen Widerspruchsverfahren ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheides. In der Regel folgt auf den Widerspruch der ablehnende Widerspruchsbescheid. Hiergegen kann dann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Obwohl weder für den Widerspruch noch für das Klageverfahren eine anwaltliche Vertretung notwendig ist, empfiehlt es sich trotzdem, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen. Denn der Prüfling selbst hat meist keine objektive Sicht auf die Prüfungsergebnisse.
Inhalt der Prüfungsanfechtung
Eine Besonderheit des Prüfungsrechtes ist, dass dem Prüfer auf der Tatbestandsseite ein eigener Wertungsspielraum obliegt, der auch nicht durch ein Gericht überprüft werden kann.
Dennoch darf das Gericht überprüfen, ob das Prüfungsergebnis verfahrensfehlerfrei und bewertungsfehlerfrei ermittelt und bewertet wurde.
Zu den möglichen Verfahrensfehlern gehören z.B. unzulässiger Prüfungsstoff, Mängel beim Prüfer, Verletzung der Prüfungsordnung oder Beeinträchtigungen der Prüfungssituation. Bewertungsfehler können hingegen z.B. Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz oder Willkür sein.
Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass maßgebliche Verfahrens- und / oder Bewertungsvorschriften verletzt wurden, hebt es die Prüfungsentscheidung auf. Im Anschluss daran hat der Prüfling Anspruch auf Neubewertung bzw. Wiederholen des betroffenen Prüfungsabschnitts.
Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung
Die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung hängen maßgeblich davon ab, in welchem Maße Verfahrens- oder Bewertungsvorschriften verletzt worden sind.
Insgesamt lässt sich jedoch festhalten, dass die Erfolgsquote bei Prüfungsanfechtungen aktuell zwischen 3 und 5 Prozent liegt.
Auch wenn die Erfolgsaussichten relativ sind, ist zumindest keine Verböserung des Prüfungsergebnisses zu befürchten, sodass selbst eine geringe Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Prüfungsanfechtung genutzt werden sollte.
Kosten einer Prüfungsanfechtung
Die Kosten einer Prüfungsanfechtung liegen zwischen 500 EUR und 2000 EUR. Aufgrund der starken Auswirkungen auf die berufliche Zukunft, sollten die eventuell drohenden Kosten jedoch nicht gescheut werden. Zudem besteht noch die Möglichkeit, dass eine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens trägt. Diesbezüglich empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig mit der eigenen Rechtsschutzversicherung in Kontakt zu treten.