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Promotion – Doktor der Rechte – Dr. jur.

Die Bedeutung von Zusatzqualifikationen ist in den letzten Jahren zunehmend gestiegen. Die Promotion bietet einem die Möglichkeit, sich zum einen selbst weiter zu entwickeln und zum anderen einen hochwertigen Titel zu erlangen. Durch eine Promotion wertet man somit seine eigene Qualifikation auf und gleichzeitig erhält man eine Spezialisierung auf einem Rechtsgebiet seiner Wahl.

Bei dem Doktor der Rechte handelt es sich um einen akademischen Grad, welcher an einer Hochschule erworben werden kann. Üblicherweise wird der Doktor der Rechte mit „Dr. jur.“ (lat. für doctor iuris) oder kurz auch „Dr.“ abgekürzt.

Nicht in jedem Land werden Doktorgrade als Zusatzqualifikation angesehen, denn in einigen Ländern erhält man bereits mit Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften einen juristischen Doktorgrad; so verhält es sich zum Beispiel mit dem Juris Doctor (J.D.) in den USA.

Die Promotion im Fach Rechtswissenschaft dauert in der Regel 1 bis 5 Jahre. Die Dauer hängt jedoch stark von dem jeweils gewählten Promotionsthema ab.

Die Voraussetzungen für den Erhalt eines juristischen Doktorgrades werden von den jeweiligen juristischen Fakultäten festgelegt, da ein Doktortitel auch ausschließlich von den Universitäten verliehen werden kann. Voraussetzung für eine Promotion ist stets das Absolvieren der ersten juristischen Prüfung bzw. des ersten juristischen Staatsexamens. Weitere Voraussetzung ist in der Regel eine gewisse Mindestpunktzahl in der juristischen Prüfung. Üblicherweise muss daher in der ersten juristischen Prüfung mindestens ein vollbefriedigend erreicht werden. Einige Universitäten verlangen zusätzlich noch das Absolvieren bestimmter Lehrveranstaltungen oder den Nachweis bestimmter Fähigkeiten.

Wer die erste juristische Prüfung bzw. das erste juristische Staatsexamen nicht erfolgreich absolviert hat, kann unter Umständen trotzdem promovieren. Denn unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch mit einem Master of Laws (LL.M.) einen juristischen Doktorgrad erhalten. Da diese Voraussetzungen jedoch meist sehr streng gehandhabt werden, bleiben Bewerbern ohne eine juristische Prüfung die Promotion meist verwehrt. Dann bleibt jedoch noch die Möglichkeit, einen Doktor der Staats- und Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.) zu erlangen. Diese Möglichkeit bietet sich insbesondere für Wirtschaftswissenschaftler und Wirtschaftsjuristen an.

Um letztlich den Doktorgrad zu erhalten, muss der Doktorrand zunächst eine Doktorarbeit (Dissertation) verfassen. Dabei handelt es sich um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung, die nach Abschluss veröffentlicht wird. Der zweite Teil der Promotion besteht aus der sog. Verteidigung der Dissertation. Dies ist eine mündliche Prüfung, in der der Doktorrand seine Dissertation vor einem Prüfungskomitee verteidigt. Abgeschlossen wird die Promotion durch das Verleihen des Doktordiploms durch die Universität, welches den Doktoranden zum Führen des Titels „Dr. jur.“ berechtigt.

Ein interessanten Erfahrungsbericht zu diesem Thema findest du hier: Dissertation oder Referendariat – Eine Entscheidungsfindung