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Der Schwerpunktbereich

Der Schwerpunktbereich im Jurastudium

Der Schwerpunktbereich ist das Herzstück des Hauptstudiums. Gemäß § 5a Absatz 2 Satz 4 DRiG dient der Schwerpunkt der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihm zusammenhängenden Pflichtfächer und der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. Der Schwerpunktbereich, zum Teil auch die Schwerpunktbereiche (z.B. Johannes Gutenberg-Universität Mainz), kann/ können von euch frei gewählt werden.

Der Schwerpunkt erscheint oftmals eine schwere Hürde zu sein. Zumeist sind die Studierenden extrem gestresst während der Prüfungszeit des Schwerpunktbereichs. Das muss nicht so sein, wenn ihr euch gut vorbereitet und genügend Ausgleich zum Lernalltag schafft. Dann könnt ihr beruhigt an die Prüfungen herangehen. Niemand braucht in tiefe Verzweiflung zu fallen. Vergesst einfach nicht: Der Schwerpunktbereich ist das Fach, was euch (hoffentlich) Spaß macht und was euch besonders interessiert. Der Rest kommt (mit Lernen) von allein.

Zeitpunkt des Schwerpunktbereichs

Der Schwerpunktbereich siedelt sich im Studium in der Zeit des Hauptstudiums an. So ist es oft der Fall, dass dieser während der Absolvierung der Großen Übungen angefangen oder vollständig durchlaufen wird. Ihr solltet bei eurer Planung berücksichtigen, ob ihr es zeitlich schafft, die Großen Übungen und den Schwerpunktbereich gleichzeitig zu absolvieren. Für manche ist es ratsam, eins nach dem anderen zu erledigen, auch wenn es Zeit kostet. Denn wer mehr Zeit und Konzentration für die Übungen und den Schwerpunkt einzeln aufwendet, erhält meist auch bessere Noten.

Wahl des Schwerpunktbereichs

Bei der Wahl eures Schwerpunktbereichs solltet ihr nicht nur danach entscheiden, in welchem Fach ihr bisher eure besten Noten geschrieben habt, sondern auch danach, welches Fach euch am meisten interessiert und euch am meisten Spaß bereitet. Das ist wichtig, damit ihr Spaß am Lernen für euren Schwerpunkt habt, dann kommen die guten Noten automatisch.

Zum Teil wählen Studierende den Schwerpunktbereich auch danach, welcher Bereich den größten Teil des examensrelevanten Wissens abdeckt, um sich Lernarbeit für die staatliche Pflichtfachprüfung zu ersparen. So ist ja in der staatlichen Pflichtfachprüfung Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht gefordert. Dabei decken sich die Schwerpunktbereiche häufig innerhalb dieser Fachbereiche mit dem Examen, wobei aber der Schwerpunkt häufig „tiefer geht“. Falls ihr euch also für diese Option entscheiden solltet, so schaut euch den Lehrstoff innerhalb des Schwerpunktbereichs genau an, um zu entscheiden, ob euch dies wirklich auch bei der staatlichen Pflichtfachprüfung weiter bringt.

Falls ihr euch unter den an eurer Universität angebotenen Schwerpunktbereichen nichts vorstellen könnt, so gibt es zum einen die Möglichkeit höhere Semester zu fragen oder an Informationsveranstaltungen der Uni teilzunehmen, die die Schwerpunktbereiche vorstellen. Auch könnt ihr euch im Vorlesungsverzeichnis eurer Universität informieren, welche Veranstaltungen die Schwerpunktbereiche umfassen, um euch so einen Einblick zu verschaffen.

Vergesst aber nicht, dass die Absolvierung des Schwerpunktbereichs 30 % eurer Examensendnote ausmacht, da sie der universitären Teil eures Universitätsstudiums ist.


Kurzer Überblick über mögliche Schwerpunktbereiche:

  • Unternehmens- und Wirtschaftsrecht (Uni Tübingen)
  • Recht der internationalen Beziehungen (Uni Tübingen)
  •  Strafjustiz, Strafverteidigung, Prävention (LMU München)
  • Unternehmensrecht: Innerstaatliches, Internationales und Europäisches  Steuerrecht  (LMU München)
  • Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht (Bucerius Law School)
  • Planungs-, Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht (Uni Hamburg)
  • Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen (Uni Hamburg)
  • Polnisches Recht (Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder))
  • Kriminalwissenschaften (Universität Leipzig)
  • Zivilrechtliche Rechtsberatung und Rechtsgestaltung (HU Berlin)
  • Kulturrecht (Johannes Gutenberg-Universität Mainz)

Aufbau des Schwerpunktbereichs

Die Seminararbeit

Die Examenshausarbeit

Die Aufsichtsarbeit

Mündliche Prüfung

Zeugnis über die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Nach allen diesen Prüfungen habt ihr hoffentlich den Schwerpunkt gut be- und überstanden. Nun wird euch nach erfolgreicher Absolvierung eures Schwerpunktbereichs euer Schwerpunktbereichszeugnis zugeschickt oder ihr müsst es bei der zuständigen Stelle abholen (zum Beispiel Prüfungsamt oder Dekanat). Zumeist ist eine Beantragung nicht erforderlich. Überprüft dabei die Richtigkeit der Angaben, also nicht nur der Punkte, die dort verzeichnet sind, sondern auch eure persönlichen Angaben.

Damit habt ihr 30 % eures Ersten Staatsexamens.

Hier noch einmal die Checkliste für die Examensarbeit:

  1. bei Fragen bezüglich der Arbeit immer nachfragen
  2. legt euch ein System zur Bewältigung der Literatur zurecht
  3. speichert eure Arbeit mehrfach (nicht nur auf dem PC, sondern auch per Mail euch selbst schicken und auf einem USB-Stick)
  4. überprüft vor Abgabe die Rechtschreibung und Arbeit allgemein
  5. geht auf Nummer sicher und druckt die Arbeit nicht am Abgabetag aus
  6. achtet auf ein „anständiges“ Erscheinungsbild eurer Arbeit
  7. beachtet euer Abgabedatum

Checkliste für die Aufsichtsarbeit:

  1. sucht euch die euch beste Lernstrategie aus
  2. besucht Lernveranstaltungen innerhalb eures Schwerpunkts, um eventuelle Hinweise eurer Dozenten mitzubekommen
  3. teilt euch die Zeit zum Lernen gut ein

Checkliste für die Mündliche Prüfung:

  1. abermals lernen
  2. Prüfungssimulationen
  3. Ruhe bewahren
  4. Antworten entwickeln