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Familien- und Erbrecht

Das Erb- und Familienrecht sind abermals Thematiken, die gerne von Studierenden ausgelassen werden, nicht nur beim Lernen, sondern auch beim Besuch von Vorlesungen. Dabei ist jedoch spätestens mit Blick auf die staatliche Pflichtfachprüfung zu sagen, dass es zwar wenige Klausuren gibt, die sich speziell mit diesem Gebiet befassen, es aber öfter vorkommt, dass eine Zusatzfrage in einer Klausur oder auch gern mitten im Fall eingebaut ist. Ihr kommt leider nicht darum herum, euch zumindest einen Überblick über diese Gebiete verschaffen zu müssen.

Hierbei sind unter anderem folgende Themengebiete benannt, die einer Bearbeitung bedürfen:

  • Eheschließung und –scheidung und deren Folgen
  • Zugewinngemeinschaft
  • Elterliche Sorge, Vormundschaft und deren Folgen
  • Rechtsnachfolge
  • Testament usw.