Fachanwaltslehrgang
Wer sich gleich nach dem Studium auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisieren will, der sollte möglichst schnell einen Fachanwaltstitel anstreben. Dadurch erhält man nicht nur die notwendige Fachkenntnis, um der Spezialisierung gerecht zu werden, sondern man steigert auch zugleich sein eigenes Akquisepotential. Denn ein Fachanwaltstitel ist bei den meisten Mandanten ein entscheidendes Qualitätsmerkmal.
Begriff des Fachanwalts
In der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist geregelt, dass einem Rechtsanwalt in Deutschland die Bezeichnung Fachanwalt als Titel verliehen werden kann, damit er nachweisen kann, dass er auf einem bestimmten Rechtgebiet besondere Kenntnisse hat. Die Voraussetzungen für den Erwerb des Titels Fachanwalt sind in der Fachanwaltsordnung geregelt.
Der Fachanwalt kann in folgenden 20 Rechtsgebieten erworben werden:
Agrarrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.
Genaue Unterscheidung zwischen Anwalt und Fachanwalt
Voraussetzungen des Fachanwaltstitels
Um einen Fachanwaltstitel zu erlangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Rechtsanwalt kann jedoch nur maximal drei Fachanwaltstitel führen. Zunächst muss ein Rechtsanwalt in den letzten sechs Jahren vor Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen gewesen sein. Dies ist deshalb erforderlich, da ansonsten nicht der Nachweis erbracht werden kann, dass man auf dem Rechtsgebiet besondere theoretische und praktische Erfahrung gesammelt hat. Hierfür muss zunächst ein Fachanwaltslehrgang von mindestens 120 Zeitstunden besucht werden. Abgeschlossen wird der Fachanwaltslehrgang mit drei Leistungskontrollen á 5 Zeitstunden. Wenn die schriftlichen Prüfungen bestanden sind, erfolgt eine mündliche Prüfung. Ausnahmsweise kann von einer mündlichen Prüfung abgesehen werden, wenn das Prüfungskommitee der Ansicht ist, dass bei dem zu prüfenden Rechtsanwalt keine Notwendigkeit für eine mündliche Prüfung besteht.
Wenn der Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert ist, müssen im Anschluss daran genügend Fälle in dem betreffenden Fachgebiet gesammelt werden, um die praktische Erfahrung nachzuweisen. Die Spanne der erforderlichen Fälle ist von Fachgebiet zu Fachgebiet unterschiedlich und reicht von 50 – 160 Fälle.
Außerdem verlangt die Fachanwaltsordnung, dass sich Fachanwälte jährlich in mindestens 15 Seminarstunden kontinuierlich fortbilden. Alternativ reicht es auch aus, dass ein Fachanwalt in seinem Fachgebiet regelmäßig Vorträge hält oder wissenschaftliche Aufsätze veröffentlicht
Hat man alle diese Hürden gemeistert, bekommt man von seiner jeweiligen Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen.
Kosten des Fachanwaltslehrgangs
Die Kosten für einen Fachanwaltslehrgang liegen je nach Ausgestaltung des Lehrgangs zwischen ca. 1500 und 2500 Euro. Maßgeblich für die Höhe der Kosten ist dabei, ob der Fachanwaltslehrgang in Präsenzveranstaltungen angeboten wird oder ob es sich bei dem Fachanwaltslehrgang um ein Fernstudium handelt. Auch wenn die Kosten nicht unerheblich sind, sollte dabei doch unbedingt bedacht werden, dass ein Fachanwaltstitel das Akquisepotential dauerhaft erheblich steigert und sich die Kosten bereits mit den ersten Mandaten amortisieren können.
Unter http://www.fachanwalt.de/magazin/ueber-fachanwaelte/ findest du weiterführende Informationen zum Fachanwaltstitel und zur Fachanwaltschaft.