juratipps.com

Der Aufbau des Schwerpunktbereiches

Der Schwerpunktbereich dient dazu, ein Rechtsgebiet bzw. organisatorische Einheiten von Rechtsgebieten detaillierter zu vermitteln. Dazu dienen verschiedene Veranstaltungen/ Vorlesungen. Diese Vorlesungen finden meist in einem kleineren Rahmen als die sonstigen Veranstaltungen bis zu eurer Zwischenprüfung statt. Das fördert zum einen das Lernverständnis und zum anderen trägt es zu einer besseren Lernatmosphäre bei.

Die Zeit, die man für den Schwerpunktbereich aufwendet, divergiert zwischen den verschiedenen Universitäten. Dies liegt zum Teil an dem Angebot an Vorlesungen, die die Universitäten bereitstellen können und zum anderen daran, wie die Universitäten den Schwerpunkt als solches gliedern. So ist zum Beispiel in der Prüfungsordnung der HU Berlin vorgesehen, dass die  Schwerpunktbereiche zwei Semester umfassen. An anderen Universitäten muss dies nicht so sein. Jedoch ist es trotz allem möglich, seinen Schwerpunkt in aller Ruhe zu absolvieren. Dabei brauchen einige Studenten mehrere Jahre für ihren Schwerpunktbereich, was jedoch nicht bedeutet, dass das Studienangebot oder die Studierenden so schlecht sind, sondern zumeist ist dies interessenbedingt, so dass die Studierenden gerne viel Zeit innerhalb ihres gewählten Rechtsgebiets/ Schwerpunktbereichs verbringen. Das ist kein schlechter Weg, jedoch muss man sich anfangs fragen, was einem wichtiger ist, eine umfassende Ausbildung, die interessengerecht wird oder ein schneller Abschluss des Jurastudiums.

Für den Schwerpunktbereich ist zumeist eine vorgeschriebene Anzahl von Veranstaltungen zu besuchen. Dabei könnt ihr aus dem bestehenden Angebot eurer Universität verschiedene Vorlesungen und Seminare heraussuchen, die euch interessieren, um sie zu besuchen. Ihr solltet jedoch dabei darauf achten, dass es auch Pflichtfächer gibt, die ihr in jedem Fall besuchen müsst. Die Anzahl der zu belegenden Lehrveranstaltungen wird zumeist in den Prüfungsordnungen der Universitäten geregelt. Nach der Absolvierung dieser Vorlesungen, kommt es zum Abschluss eures Schwerpunktbereichs, zu den Abschlussprüfungen, die aus mehreren Prüfungsleistungen bestehen.

Zumeist bestimmen die Ausbildungsgesetze und -ordnungen der Länder, dass im Rahmen des Schwerpunktbereichs drei Prüfungsleistungen zu absolvieren sind. Dies kann jedoch unterschiedlich von den Ländern und den Universitäten ausgestaltet werden.

So ist beispielsweise in Baden-Württemberg bestimmt, dass eine Prüfungsleistung eine schriftliche Studienarbeit auf wissenschaftlicher Grundlage mit längerer (nach Wochen bestimmter) Bearbeitungszeit sein muss und eine andere in der Anfertigung einer Aufsichtsarbeit besteht. Dabei bedeutet Studienarbeit Examenshausarbeit oder Abschlussarbeit und Aufsichtsarbeit Klausur.

Rheinland-Pfalz bestimmt, dass zwei Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Leistung zu erbringen sind.

Berlin hingegen gibt den Universitäten nur vor, dass drei Prüfungsleistungen erbracht werden müssen, wovon eine den Schwerpunkt betreffende Hausarbeit anzufertigen ist. Die Humboldt-Universität und die Freie Universität Berlin haben jedoch in ihren Prüfungsordnungen festgelegt, dass eine Aufsichtsarbeit, eine Studienarbeit und eine mündliche Prüfung abgelegt werden müssen (z.B. HU Berlin, FU Berlin).

An der Universität Bremen und der Universität Regensburg hingegen besteht die Schwerpunktbereichsprüfung aus einer Abschlussarbeit und einer darauf folgenden mündlichen Prüfung.

An manchen Universitäten muss der Student innerhalb eines gewissen Zeitrahmens die Schwerpunktbereichsprüfung ablegen. Das heißt, dass ihr eine Maximalzeit für die Erbringung eurer Leistung im Schwerpunktbereich habt. Das muss nicht unbedingt schlecht sein, da eine solche Regelung zu einer „Beschleunigung“ des Studiums führt. Beispielweise hat die Universität Regensburg eine solche Regelung.

Weiterhin ist für den Schwerpunktbereich zu beachten, dass das Ablegen einer Fremdsprache Voraussetzung für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung ist. Dabei ist eine rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz gefordert. Das heißt, dass ihr für euren Schwerpunktbereich, unerheblich, welcher es im Endeffekt geworden ist, in einer Fremdsprache eurer Wahl die sogenannte Fachsprache ablegen müsst. Ihr müsst in der Lage sein, in einer anderen als eurer Muttersprache juristische Themen zu erfassen. Das Ablegen dieser Fachsprache geschieht durch eine Prüfung, zumeist einer schriftlichen Aufsichtsarbeit/ Klausur.

Dabei seid ihr zumeist vollständig frei in eurer Entscheidung, welche Sprache ihr wählt. Falls ihr zum Beispiel schon eine zweite Muttersprache beherrscht, so nehmt einfach diese, da ihr hierbei schneller die Fachsprache erreichen könnt. In den Universitäten gibt es unterschiedliche Angebote, die Fachsprache zu erhalten. Teilweise müsst ihr euch „von unten nach oben“ durcharbeiten. Das heißt, dass ihr nach einem Einstufungstest alle Stufen bis zur Fachsprache durchlaufen müsst. Teilweise gibt es aber auch Veranstaltungen, die euch die Fachsprache „beibringen“, egal welches Sprachenniveau ihr vorher besessen habt. Dazu zählen unter anderem auch Kurse, die in den Semesterferien angeboten werden, die beispielsweise eine Dauer von ein paar Wochen haben und in denen ihr einfach nur „Jura-Vokabeln“ in einer anderen Sprache auswendig lernt, die dann in einem Test abgefragt werden. Diese Veranstaltungen sind jedoch nicht die Regel, daher informiert euch über das einschlägige Angebot an euren jeweiligen Universitäten.