Das Jurastudium im Überblick
Die juristische Ausbildung wird in ganz Deutschland in zwei Etappen gegliedert. Zum einen in das Universitätsstudium und zum anderen in den Vorbereitungsdienst (vgl. § 5 DRiG, § 1 Absatz 1 BbgJAG).
Universitätsstudium der Rechtswissenschaft
Das Universitätsstudium gliedert sich in einen staatlichen und einen universitären Teil, die ihren Abschluss mit der ersten juristischen Prüfung, auch 1. Staatsexamen oder staatliche Pflichtfachprüfung genannt, und einer Schwerpunktbereichsprüfung finden (vgl. § 5a Deutsches Richtergesetz, kurz DRiG). Beides zusammen ergibt die Gesamtnote des 1. Staatsexamens.
Nach § 5a DRiG gehören zu den Pflichtfächern des 1. Examens Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts, einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen. Dabei sollt ihr euch im Studium wissenschaftlich vertieft mit den wichtigsten Gebieten des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts sowie mit einem Schwerpunktbereich befassen.
Nach § 5d Absatz 2 DRiG ist dabei der Stoff der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung so zu bemessen, dass das Studium nach viereinhalb Jahren abgeschlossen werden kann. Dies entspricht 9 Semestern Regelstudienzeit. Die heutige Praxis beweist jedoch, dass diese Regelstudienzeit zu knapp bemessen ist und der Großteil der Jurastudenten länger braucht. Also seid nicht enttäuscht, falls dies auch bei euch der Fall sein sollte. Es ist immer besser etwas länger zu brauchen und dabei bessere Noten zu erzielen, als wenn ihr schnell durch das Studium rauscht und dabei nicht gut abschließt. Vergesst nicht: Das entscheidende sind die Noten, nicht das Alter!
Bei der Gesamtnote des Ersten Staatsexamens, wird dabei die staatliche Pflichtfachprüfung mit 70 % und der Schwerpunkt, also der universitäre Teil, mit 30 % berücksichtigt (vgl. § 5d Absatz 2 Satz 4 DRiG).
Für die staatliche Pflichtfachprüfung gibt es in allen Bundesländern zwei reguläre Versuche. Diese gilt als bestanden, wenn man eine Punktzahl von 4 Punkten erreicht (siehe Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung). Wenn dies nicht der Fall ist, so hat man einen Wiederholungsversuch. Dieser besteht jedoch ausschließlich für den Fall, dass man durchgefallen ist. Von dieser Regel gibt es jedoch auch Ausnahmen, auf die an späterer Stelle eingegangen werden soll.
Die nähere Ausgestaltung der juristischen Ausbildung wird durch die jeweiligen Landesgesetze geregelt (vgl. § 5d Absatz 6 DRiG).
Tipps und Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft
Falls ihr euch für das Jurastudium entscheiden solltet oder dies bereits getan habt, so seid euch darüber bewusst, dass dieses Studium euch viel abverlangen wird. Im Jurastudium ist lernen der Weg zum Erfolg. Weiterhin müsst ihr euch bewusst darüber sein, dass dieses Studium nicht mit viel Freizeit verbunden ist. Desto näher ihr an die staatliche Pflichtfachprüfung oder an den Schwerpunktbereich heranrückt, desto mehr Zeit werdet ihr für das Lernen aufbringen.
Trotz allem soll euch das nicht von der Entscheidung für das Jurastudium abhalten. Es ist ein sehr interessantes Studienfach und bietet euch vielseitige Möglichkeiten für einen späteren Berufseinstieg. Ihr werdet einen neuen Blick auf einfache Geschäfte des täglichen Lebens bekommen und wahrscheinlich sogar in den ersten Semestern darüber nachdenken, wie viele Verträge ihr bei einem Brötchenkauf abschließt.
Dabei müsst ihr euch aber vor Studienantritt selbst die Frage stellen, ob ihr wirklich Jura studieren wollt oder ob ihr das nur macht, weil euch sonst nichts Besseres einfällt. Nur, wer wirklich das Studium bestreiten will, wird die Ausdauer haben, es bis zum Schluss durchzuziehen.