Die Zwischenprüfung ist der erste große Schritt auf dem Weg zum 1. Staatsexamen. Ihr Bestehen soll frühzeitig eure Eignung für das juristische Studium abbilden und ist dementsprechend Voraussetzung für das weitere Studium an eurer Universität. Da die Zwischenprüfung und deren Ausgestaltung in der Hand der Universitäten liegt, sind deren Voraussetzungen so vielfältig wie es juristische Fakultäten gibt. In der Regel muss die Zwischenprüfung bis zum vierten Fachsemester erfolgreich belegt werden, da sonst eine Exmatrikulation droht.
Die Zwischenprüfung wird durch den Nachweis von bestimmten, universitätsabhängigen und erfolgreich abgeschlossenen Studienleistungen im Grundstudium bestanden. Welche Leistungsnachweise ihr im Einzelnen erbringen müsst, ist in den Zwischenprüfungsordnungen oder Prüfungsordnungen der juristischen Fakultäten geregelt. In der Regel müssen in den Fächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht Klausuren erfolgreich bestanden werden. Hinzu kommt in der Regel eine „kleine“ Hausarbeit, die ihr in der vorlesungsfreien Zeit zwischen den Semestern (unter Nichtjuristen auch gerne Semesterferien genannt) schreiben müsst. Teilweise wird auch das erfolgreiche Bestehen eines Grundlagenfachs gefordert. Die Klausuren in den Grundkursen oder Übungen für Anfänger werden entsprechend den beschriebenen Semesterinhalten im Anschluss an die jeweilige Vorlesung am Ende des Semesters angeboten.
Es liegt auch hier in eurer eigenen Verantwortung, euch darüber zu informieren, wie eure Universität die Zwischenprüfung handhabt. Auch hier gilt wieder der Ratschlag, alle möglichen Leistungsnachweise so früh wie möglich zu erbringen. Insbesondere solltet ihr nicht bis zum letztmöglichen Zeitpunkt mit der Hausarbeit warten, denn das Schreiben von Hausarbeiten will geübt sein und führt am Ende des Grundstudiums oft zu bitteren Überraschungen, wenn es an deren Bestehen fehlt. Man sollte Hausarbeiten keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen und so planen, dass man nötigenfalls mehrere Versuche in Anspruch nehmen kann, bevor das Ende der gegebenen Zeit für das Bestehen der Zwischenprüfung erreicht ist.
Habt ihr die Zwischenprüfung bestanden, erhaltet ihr in der Regel ein im Vorfeld zu beantragendes Zeugnis. Das Gefühl, wenn ihr dieses in den Händen haltet, entlohnt für die Strapazen der ersten Semester und ist gewissermaßen ein „kleiner“ Abschluss, den man schon mal vorzeigen kann. Natürlich kann man mit dem Zwischenprüfungszeugnis noch nichts anfangen, aber es sagt gewissermaßen aus, dass man fähig ist, das Jurastudium zu meistern.