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Der Ablauf der Mündlichen Prüfung

Nach dem eben Gesagten zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung ist schon erkennbar, wie ein solche ablaufen kann.

Alles in allem ist zu der mündlichen Prüfung zu sagen, dass sie zumeist einen halben bis ganzen Tag einnimmt. Nehmt euch immer genügend Essen und Trinken mit, denn ihr werdet die Energie brauchen.

Hört den Prüfern genau zu, wenn sie etwas sagen. Eine Unaufmerksamkeit macht sich sofort bemerkbar in euren Antworten.

Die mündliche Prüfung ist zumeist nach den Rechtsgebieten eingeteilt. Ihr habt eine festgelegte Zeit und Reihenfolge für die einzelnen Rechtsgebiete. Dabei werdet ihr von den jeweiligen Prüfern zu ihren Rechtsgebieten gefragt. Es kann aber auch vorkommen, dass beispielsweise innerhalb der Strafrechtsprüfung der Zivilrechtsprüfer nachhakt, um Fragen zu stellen. Daher ist es auch hier wichtig, dass ihr immer Blickkontakt zu allen Prüfern haltet, auch wenn sie gerade nicht an der Reihe sind, um Fragen zu stellen. Sie können und dürfen es trotzdem.

Nehmt euch auch in den Prüfungsraum eine Flasche Wasser mit hinein, damit ihr, falls ihr einen Frosch im Hals habt, dem begegnen könnte.

Seid bitte immer sehr aufmerksam, auch wenn ihr gerade nicht an der Reihe seid. Häufig werden die Fragen der Prüfer weitergegeben, wenn ein Prüfling sie nicht weiß. Das könnt dann durchaus ihr sein. Also, auch wenn es sehr schwer fällt, vor allem am Ende der mündlichen Prüfung, bleibt aufmerksam!

Zumeist werden ganz am Ende der mündlichen Prüfung, nachdem die Prüfer beraten haben, euch eure Ergebnisse mitgeteilt. Zum einen die Einzelergebnisse zu eurer mündlichen Prüfung, geteilt nach Rechtsgebieten und zum anderen auch eure Gesamtnote in der staatlichen Pflichtfachprüfung, das heißt, eure Gesamtnote aus Examensklausuren und mündlicher Prüfung.

Und dann habt ihr es hoffentlich geschafft und euer Studium abgeschlossen.

Danach folgen nur noch Formalitäten. Ihr könnt beispielsweise eure Klausuren einsehen, mit den Bemerkungen der Korrektoren. Ihr könnt bzw. müsst im Anschluss an das Examen auch eure Zeugnisse abholen, es sei denn, dass sie euch zugeschickt werden.

Ihr könnt auch, da ihr das erste juristische Staatsexamen abgeschlossen habt, den Titel des Diplomjuristen beantragen.