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Rechtsanwalt oder doch lieber Fachanwalt?

Wo liegen die genauen Unterschiede?

Was ein Rechtsanwalt ist, das wissen alle. Doch wie sieht es mit dem Fachanwalt aus? Wann wird der juristische Fachmann wirklich benötigt? Häufig scheuen sich Menschen davor, einen solchen Fachanwalt zu beauftragen. Die Sorge darüber, ob er teurer sein könnte, oder ob er überhaupt benötigt wird, entscheidet oftmals über eine Beauftragung. Damit offene Fragen im Zusammenhang mit einem Fachanwalt geklärt werden, gibt es hier eine Zusammenfassung über die Tätigkeit und die am meisten gestellten Fragen zu diesem Thema.

Worin unterscheiden sich Rechtsanwalt und Fachanwalt?

Die Basis beider Anwaltsformen ist das Jura-Studium sowie die Zulassung an Gerichten und der Schweigepflicht. Auf den ersten Blick haben sie also einiges gemeinsam. Ein in Deutschland ausgebildeter Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt haben beide die gleiche Ausbildung abgeschlossen. An den Gerichten, an denen die Anwälte zugelassen sind, dürfen sie ihre entsprechenden Mandanten vertreten. Dabei handelt es sich üblicherweise um alle Amtsgerichte, Landgerichte und Arbeits- sowie Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichte. Alle zugelassenen Rechtsanwälte dürfen übrigens auch an nationalen Oberlandesgerichten aktiv sein. Um jedoch beispielsweise an einem überregionalen Oberlandesgericht aufzutreten, muss vorher ein Antrag bei der Rechtsanwaltskammer gestellt werden. Der Bundesgerichtshof ist nur speziell für dieses Gericht zugelassene Anwälte vorgesehen. Der große Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt besteht darin, dass der Fachanwalt auf eines, oder mehrere Fachgebiete spezialisiert ist. Er bringt sein besonderes Fachwissen mit. Je nachdem wie lang der Fachanwalt bereits aktiv ist, bietet auch einen umfangreichen Erfahrungsschatz. Ein Anwalt darf übrigens bis zu drei Fachanwaltstitel führen. Er spezialisiert sich damit auf maximal drei Fachrichtungen. In seinem Arbeitsalltag darf er jedoch frei agieren, und muss nicht nur auf diese drei Gebiete festgelegt sein. Bearbeitet er einen Fall, der nicht in seinem Fachgebiet liegt, ist er hierfür kein Fachanwalt.

Der Weg vom Rechtsanwalt zum Fachanwalt

Der Rechtsanwalt und der Fachanwalt beginnen ihre Ausbildung mit dem Studium der Rechtswissenschaften. Dann muss das erste Staatsexamen abgelegt und bestanden werden. Danach kommt üblicherweise die Referendariatszeit, welche sich über 2 Jahre erstreckt. In der Fachsprache wird sie auch gerne als juristischer Vorbereitungsdienst betitelt. Hierbei müssen diverse Stationen im Bereich Jura absolviert werden. Dazu zählen das Zivilrecht, bei denen der werdende Anwalt an einem Amts- oder Landesgericht in Zivilsachen ausgebildet wird. Eine weitere Station ist das Strafrecht, wo der künftige Jurist als Staatsanwalt ausgebildet wird. Im Anschluss folgt die Verwaltungsstation bei einer Behörde oder der Stadt selber. Die letzte Pflichtstation ist die Anwaltsstation. Hier kann der Auszubildende den Rechtsanwalt wählen, bei dem er seine Referendariatszeit verbringen möchte. Die Wahlstation schließt die Referendariatszeit ab. Er kann hier wählen, welche Station er näher zur Ausbildung nutzen möchte. Hier wird in der Regel der Bereich gewählt, der den persönlichen Interessen und Ansprüchen des künftigen Arbeitsalltages am nächsten liegt. Während der Zeit im Referendariat müssen zudem Lehrgänge besucht werden. Diese beinhalten auch Klausuren. Am Ende dieser Referandariatszeit erfolgt das zweite Staatsexamen. Wird es bestanden, ist die Ausbildung beendet. Von nun an kann der Absolvent den Titel Volljurist oder auch Assessor.Jur. führen. Jetzt darf der Anwalt die Zulassung bei der entsprechenden Rechtsanwaltskammer beantragen und darf als Anwalt tätig werden. Die Ausbildung enthält die drei Säulen: Strafrecht, Privatrecht und Öffentliches Recht. In diesen Bereichen kann der Rechtsanwalt von nun an eigenständig Fälle übernehmen und bearbeiten.

Schwerpunkte zur Tätigkeit und Interesse

Den meisten angehenden Juristen wird während der Ausbildungszeit bereits klar, für welche Schwerpunkte sie sich deutlich mehr interessieren, oder wo sie sich sicher fühlen. Daraus können Tätigkeitsschwerpunkte entstehen, die für den späteren Fachanwalt von Bedeutung sind. Der eine Student interessiert sich besonders für das Familienrecht, ein anderer wiederum ist amSteuerrecht besonderes interessiert. Häufig entscheiden sich Studenten neben den eigenen Interessen der Schwerpunktfelder auch in Kombination mit wirtschaftlichen Aspekten. Werden in einem Fachgebiet vermehrt Anwälte gesucht, wäre es ein kluger Schachzug sich hier zu spezialisieren. Spätestens nach dem Abschluss der Ausbildung entscheiden viele Anwälte, ob sie ein bestimmtes oder mehrere Fachgebiete wählen wollen. Im Laufe der beruflichen Laufbahn, wird der Rechtsanwalt ebenfalls häufig mit einem Thema beschäftigt werden. Das heißt, dass jemand, der über einige Jahre hinweg in den Gebieten Strafrecht oder Sozialrecht viele Fälle bearbeitet hat, sich entsprechend selber ständig fortbilden muss, um hier die Mandaten ideal vertreten zu können. Es ist also nicht vermeidbar, dass ein Anwalt in eine Tätigkeitsschwerpunktlage kommt. Die Basis bilden jedoch immer die Interessensschwerpunkte. Aus diesen entstehen dann die Tätigkeitsschwerpunkte. Für den Mandanten kann es sinnvoll sein, dass ein Anwalt auf seiner Internetseite bis zu fünf Interessensschwerpunkte nennt. So hat der Klient immer die Möglichkeit sich vor Beauftragung darüber zu informieren, ob die Schwerpunktthemen zum eigenen Fall passen.

Vom Interessensschwerpunkt zum Fachanwalt

Sobald die interessanten Schwerpunkte einen großen Teil der Auftragslage übernehmen, kann der Fachanwalt ins Spiel kommen. Dieser Titel ist für viele Rechtsanwälte dann wichtig, wenn sie sich spezialisieren möchten. Die Rechtsanwaltskammer prüft, sobald der Anwalt den Antrag hierfür eingereicht hat, ob er den Anforderungen entspricht. Den Titel des Fachanwaltes kann ausschließlich die zuständige Rechtsanwaltskammer verleihen. Sie muß davon überzeugt sein, dass der Antragsstellende Anwalt über ausreichend Erfahrung verfügt. Zudem muss er über herausragende Fachkenntnisse in seinem gewählten Gebiet verfügen. Doch bevor ein Rechtsanwalt zum Fachanwalt werden kann, muss er eine Weiterbildung, bzw. weitere Ausbildung abschließen. Diese wird in drei Schritte aufgeteilt.

Die drei Schritte der Weiterbildung zum Fachanwalt

Der Erste Schritt zum Fachanwalt ist der Fachanwaltslehrgang. Um später den Titel des Fachanwaltes führen zu dürfen, muss der Anwalt den Fachanwaltslehrgang absolvieren. Dieser beinhaltet 120 Stunden. Dabei wird er in seinem gewählten Fachgebiet speziell ausgebildet. Während der Ausbildung werden auch Klausuren geschrieben. Dies dient dazu, den Lehrstoff abzufragen. Der zweite Schritt ist eine Fallliste. Diese Fallliste muss der Rechtsanwaltskammer vorgelegt werden. Hier muss genau notiert sein, welche Fälle im gewählten Fachgebiet vom Anwalt in den letzten drei Jahren bearbeitet wurden. Dies dient der Kammer zur Einschätzung, ob die praktische Erfahrung ausreicht. Zudem wird eine Mindestzahl an bearbeiteten Fällen verlangt. Die Zahl liegt zwischen 60 und 120 Fällen in den vergangenen drei Jahren. Der letzte Schritt ist eine mündliche Prüfung. Die Fachanwaltsausbildung endet mit einer mündlichen Prüfung. Nur wenn diese bestanden wird, und alle übrigen Bedingungen erfüllt sind, kann der Anwalt zum Fachanwalt ernannt werden. Zudem muss der Fachanwalt jährliche Fortbildungen in seinem Fachgebiet absolvieren. Die Fortbildungsmaßnahme muss einmal im Jahr erfolgen, damit er den Titel weiterhin behalten und führen kann. Wer also Fachanwalt ist, hat die genannte Ausbildung erfüllt. Es handelt sich also um eine Zusatzausbildung in den entsprechenden Gebieten. Ein Fachanwalt kann bis zu drei Fachanwaltstitel führen und ist dann in diesen drei Rechtsfächern spezialisiert. Die Ausbildung dient dazu, das Wissen zu vertiefen und sich in den entsprechenden Gebieten immer neu fortzubilden. Wer diesen Titel führt, ist von der Rechtsanwaltskammer geprüft und wird stetig kontrolliert. Dieses Wissen ist für Klienten wichtig, denn sie können sicher gehen, dass der Fachanwalt in seinem Gebiet, oder seinen Fachgebieten, immer auf dem aktuellen Stand sein muss.

Einheitsjurist oder Fachanwalt – wer vertritt besser?

Konkret gesagt kann der Einheitsjurist ebenso das Rechtsgebiet bearbeiten, das der Mandant mit sich bringt. Bei speziellen Fällen kann der Mandant jedoch beim Fachanwalt besser aufgehoben sein. Dieser verfügt in der Regel über ein deutlich umfangreiches Hintergrundwissen. Zudem weißt er in dem Fachgebiet mehr praktische Erfahrung auf. Ein Rechtsanwalt, welcher sich nicht spezialisiert hat, den Titel Fachanwalt also nicht führt, aber seit vielen Jahren in einem Themengebiet arbeitet, kann unter Umständen eine ähnliche Beratung bieten. Hier ist jedoch klar, dass er nicht von der Rechtsanwaltskammer auf seine Fähigkeiten geprüft wurde. Bei sehr kniffeligen Fällen, oder komplizierten Sachlagen kann es jedoch absolut ratsam sein, den Fachanwalt zu konsultieren. Weiterhin sind vor allem auch dann Fachanwälte die richtige Wahl, wenn es sich um ein Rechtsgebiet handelt, das nur wenige Rechtsanwälte bearbeiten. Generell kann gesagt werden, dass der Fachanwalt dann die bessere Wahl darstellt, wenn Unsicherheit herrscht. Grundlegend ist der Fachanwalt in seinem Gebiet spezialisiert, geprüft und weißt außerdem entsprechende praktische Erfahrung auf. Aufgrund seiner angehängten Ausbildung, und den ständigen Fortbildungsmaßnahmen bietet er zudem ein tiefer gehendes und fundiertes Wissen. Zudem wurde er von der Rechtsanwaltskammer geprüft und hat die erforderlichen Ausbildungsschritte zum Fachanwalt absolviert und bestanden.

Gründe für die Beauftragung eines Fachanwaltes

Muss juristischer Rat eingeholt werden, ist dies häufig auch mit persönlichen Emotionen und Aufregung verbunden. Daher kann es schwer sein, einen klaren Kopf zu bewahren und den richtigen Anwalt auszuwählen. Nachdem die Ausbildung zum Fachanwalt nun erläutert wurde, liegt klar auf der Hand, dass der Anwalt, welcher sich auf ein, oder mehrere Fachgebiete spezialisiert hat, gewisse Vorteile mit sich bringt. Neben der umfangreichen praktischen Erfahrung musste er eine Ausbildung zusätzlich absolvieren. Somit bietet er ein gewisses, größeres Fachwissen in dem Rechtsgebiet, als ein herkömmlicher Einheitsjurist. Durch die regelmäßigen Schulungen, vertieft er sein Wissen immer wieder. Gegenüber einem Einheitsjuristen hat er also auch den Vorteil, dass er in dem entsprechenden Rechtsgebiet deutlich tiefer in der Materie steckt. Er ist außerdem immer auf dem aktuellen Stand, was die Rechtslage und Rechtsprechung in seinem Fachgebiet betrifft. Kurz gesagt, kann man einen Fachanwalt auch als Profi und Spezialisten in seinen Fachgebieten bezeichnen. Sollte also ein komplexer Fall vorliegen, oder es sich um ein schwieriges Thema handeln, dann ist der Fachanwalt die bessere Wahl. Bei außergewöhnlichen Sachlagen oder einem speziellen Rechtsgebiet ist dies ebenso. Selbst bei einem Rechtsgebiet, mit dem sich viele Anwälte jeden Tag beschäftigen, kann bei einer spezifischen Frage der Fachanwalt in der Regel kompetenter weiterhelfen.

Ein weiterer Vorteil des Fachanwaltes

Immer wieder ändern sich Rechtsgebiete. Dies hängt mit neuen Gesetzgebungen oder neuen Gesetzen zusammen. Ein Fachanwalt muss hier in seinem Rechtsbereich immer auf dem Laufenden sein. Wer also Fragen oder einen Fall hat, der in ein Rechtsgebiet fällt, das sich häufig ändert, sollte unbedingt den Fachanwalt beauftragen. Ein solches Rechtsgebieten ist unter anderem auch das Mietrecht. Wer in seinem Mietvertrag einen Paragraphen nicht versteht, muss nicht zwingend zum Fachanwalt. Handelt es sich aber um komplexere Fragestellungen, oder einen zu bearbeitenden Fall, dann wäre der Fachanwalt wieder die besser Wahl. Er kennt die Thematik einfach aus dem so genannten ff. Durch seine dauerhaften Fortbildungen und seine ständige praktische Erfahrung in diesem Rechtsbereich, kann er meist schneller und kompetenter auf Fragen antworten.

Die verschiedenen Fachanwaltschaften der Fachanwälte

Derzeit gibt es in Deutschland 23 Fachanwaltschaften der Fachanwälte. Die folgende Liste enthält die aktuellen Fachanwaltschaften für Fachanwälte:

Fachanwalt für Agrarrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Migrationsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Vergaberecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Die ältesten und neuesten Fachanwaltstitel in Deutschland

Es gibt seit vielen Jahren bereits Gebiete, welche von Fachanwälten belegt werden können. Eines der ältesten davon ist das Steuerrecht. Dieses Rechtsgebiet ist gleichermaßen auch eines der komplexesten überhaupt. Das Steuerrecht kommt häufig zur Anwendung, sowohl in Betrieben und Unternehmen als auch im privaten Bereich. Dennoch kennen sich nur wenige Anwälte wirklich gut mit der schwierigen Gesetzgebung und Materie aus. Insgesamt gab es im Jahr 2016 lediglich 5.000 Steuerrechtsfachanwälte. Das Arbeitsrecht, welches ebenfalls einen großen Teil der Fachanwälte ausmacht, war 2016 mit knapp 10.270 Fachanwälten besetzt. Fast gleichauf ist das Familienrecht, welches mit knapp 9.700 Fachanwälten die drittstärkste Säule im Bereich der Fachanwaltschaft darstellt. Neue Fachanwaltsbereiche sind unter anderem das internationale Wirtschaftsrecht. Dieses wurde erst 2014 zum Fachanwaltsgebiet ernannt. Nur 81 Fachanwälte für das internationale Wirtschaftsrecht sind bislang verfügbar. Doch das Interesse der Juristen steigt. Schon jetzt sind es über 300% mehr Fachanwälte in diesem Spezialgebiet, als noch in 2016.

Die Rechtsgebiete mit den meisten und wenigsten Fachanwälten

Neben den bereits genannten Fachgebieten werden die folgenden Rechtsbereiche von vielen Fachanwälten abgedeckt. Wer als Anwalt also nach einer Spezialisierung sucht, die möglichst gering besetzt ist, kann hier entsprechende Rückschlüsse ziehen. Das Verkehrsrecht weißt eine Stärke an Fachanwälten von knapp 3.880 auf. Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist mit knapp 3.560 Fachanwälten besetzt. Zudem kommen im Strafrecht über 3.540 Fachanwälte hinzu. Doch es gibt auch Gebiete, welche recht dünn besetzt sind. Sehr wenige Fachanwälte sind im Vergaberecht zu finden. Hier sind es in der Tat nur 13 Fachanwälte, laut Statistik von 2016. Das Agrarrecht, welches recht komplex ist, bietet 143 Fachanwälte. Das Internationale Wirtschaftsrecht und bietet derzeit 81 Fachanwälte. Im Transport- und Speditionsrecht sind 203 Fachanwälte zu verzeichnen. Die geringe Besetzung in einigen Gebieten zeigt ebenfalls an, dass diese Rechtsbereiche nur wenig gefordert sind. Gerade die stärker besetzten Fachgebiete sind Rechtsbereiche, die im Alltag eine übergewichtige Rolle spielen. Wichtig bei der Entscheidung für einen Fachanwalt in einem geringer besetzten Rechtsbereich ist zu wissen, dass der Einheitsjurist sich noch weniger mit der Materie beschäftigt, da sie im Berufsalltag kaum eine Rolle spielen. Daher wäre es sinnvoll, bei Belangen in diesen Fachgebieten stets einen Fachanwalt zu beauftragen.

Wird im Strafrecht ein Fachanwalt benötigt?

Das Strafrecht macht einen großen Teil der Rechtsfälle in Deutschland aus. Gerade hier kann es ratsam sein, einen Fachmann für strafrecht zu konsultieren und zu beauftragen, der sich im Strafrecht spezialisiert hat. Der Grund ist hierfür auch die komplexe Gesetzeslage, welche sich im Einzelfall auf den jeweiligen Mandanten auswirken kann. Ein Fachanwalt kann hier eine entsprechend tiefe Beratung durchführen und gleichzeitig bietet er viel Erfahrung auch bei Strafprozessen vor Gericht. Steht viel auf dem Spiel sollte der Strafverteidiger ein Fachanwalt sein. Wer eine Freiheitsstrafe zu befürchten hat, oder mit einer hohen Geldstrafe rechnen muss, sollte zwingend den Fachanwalt beauftragen. Auch wenn er keinen Freispruch erreicht, kann er dennoch, je nach Fall, dafür sorgen, dass die Strafe milder ausfällt. Eine Garantie kann er aber auch hier nicht geben, denn die Erfolgsaussichten sind immer vom jeweiligen Fall abhängig. Grundsätzlich kann aber auch ein Volljurist, der nicht spezialisiert ist, im Strafverfahren aktiv werden und als Strafverteidiger auftreten.
Zusatzinformation: Der Begriff Strafverteidiger ist nicht geschützt. Hier besteht zum Titel Fachanwalt ein großer Unterschied. Jeder Rechtsanwalt darf sich auch Strafverteidiger nennen. Dies lässt also lediglich einen möglichen Rückschluss auf seinen Interessenschwerpunkt zu. Es kann aber auch ein Hinweis auf seinen Tätigkeitsschwerpunkt sein. Der Anwalt ist dann überwiegend in Strafprozessen tätig und kann einige praktische Erfahrung mit sich bringen. Jedoch ist er kein Fachanwalt für Strafrecht. Kann dies aber später, durch oben genannten Ausbildungsweg noch werden.

Wie kann ein Fachanwalt von einem anderen Rechtsanwalt unterschieden werden?

Jeder, der einen Fachanwalt sucht, sollte konkret auf diese Bezeichnung achten. Generell ist es aber kein Problem, den gewünschten Anwalt nach seiner absolvierten Ausbildung zu fragen. Außerdem kann es auch ratsam sein, bei komplexen Rechtsgebieten nach der praktischen Erfahrung des Anwaltes zu fragen. Es gibt noch einen zusätzlichen Begriff, welcher häufig auch bei Juristen Anwendung findet. Die Bezeichnung Spezialist ist ein Beispiel hierfür. Der Titel des Fachanwaltes ist geschützt und setzt die entsprechende Qualifikation zum Führen des Titels voraus. Dieser Schutz tritt aber nicht für Zusatztitel in Kraft. In der Regel möchte der Anwalt mit dem Führen einer solchen zusätzlichen Bezeichnung darauf aufmerksam machen, dass er in diesem Rechtsbereich über ein besonderes Wissen verfügt. Wichtig: Er zeigt damit seine Interessens- und Tätigkeitsschwerpunkte an, aber verfügt nicht über die Qualifikation zum Fachanwalt. Doch woher weiß ein Klient nun, dass der Anwalt auch wirklich ein Profi in seinem Gebiet ist? Woher wird deutlich, dass der Rechtsanwalt tatsächlich zu den Spezialisten in dem Rechtsbereich ist?

Es gibt Gerichtsurteile zu diesem Thema

Dass es sich hierbei tatsächlich um ein recht komplexes Thema handelt zeigt auch die Rechtsprechung dazu. Selbst hier herrscht nicht unbedingt Einigkeit darüber. Der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 2004, dass Anwälte, welche nachweislich in einem Rechtsgebiet über viel Wissen und praktische Erfahrung verfügen, den Zusatz „Spezialist“ führen dürfen. Auch wenn dieser Begriff keine geschützte Bezeichnung, wie der Titel des Fachanwaltes darstellt. Das Gericht erklärte in seiner Begründung, dass es dem Verbraucher durchaus zuzutrauen sei, dass er den Unterschied zwischen einem Fachanwalt und einem Spezialisten selbst erkennen könne. Dies ist durchaus möglich, dazu muss aber jeder wissen, wo die Unterschiede zum Fachanwalt liegen. Weiterhin erklärte das Gericht, dass es sogar für Laien möglich wäre einen Unterschied zu erkennen, da der Fachanwalt über besondere Fachkenntnisse auf seinem gewählten Rechtsgebiet verfüge. Der Spezialist hingegen führt lediglich die Bezeichnung Spezialist, um auf die Tätigkeit in seinem Rechtsgebiet aufmerksam zu machen. 2009 erklärte aber das Landesgericht München einen deutlichen Widerspruch zu diesem Urteil von 2004. Das Landesgericht München entschied nämlich, dass die zusätzliche Bezeichnung des „Speziallist für“ nur dann zu führen ist, wenn es in diesem Fachbereich auch tatsächlich keinen Fachanwaltstitel gibt. Damit sollen Verwechselungen vorgebeugt und vermieden werden. Das heißt also, dass ein Anwalt sich nicht Spezialist im Familienrecht nennen darf, weil es dort einen Fachanwaltstitel gibt. Im Gegenzug bedeutet das auch, dass ein Anwalt sich aber Spezialist für Wehrrecht nennen darf, da es hier keinen Titel für Fachanwälte gibt. Obwohl damit eigentlich Verwirrungen vermieden werden sollen, wird das ganze noch vervollständigt, und damit noch undurchsichtiger: Erlaubt sind nämlich die Bezeichnungen zu Gebieten, in denen ein Titel für Fachanwälte möglich ist, wenn sie wie folgt genannt werden: „Spezialgebiet: Erbrecht“ oder „Spezialisierung im Erbrecht“ sowie „spezialisiert auf Erbrecht“. Es hängt also nur von der Formulierung ab, dann wäre eine solche Bezeichnung dennoch möglich, auch wenn hier ein Titel für einen Fachanwalt möglich wäre.

Der Bundesgerichtshof entschied als oberstes Gericht 2014

Gerichte sind viel beschäftigt. In diesem Fall wurde sogar der Bundesgerichtshof bemüht. Im Jahr 2014 wurde das Thema Spezialist erneut aufgegriffen. Das oberste Gericht Deutschlands entschied, dass ein Rechtsanwalt sich als Spezialist bezeichnen darf. Aber nur, wenn er Experte oder Spezialist auf einem bestimmten Rechtsgebiet ist. Dazu muss er entsprechende Nachweise erbringen, wenn es einen Grund zum Zweifel gäbe. Grundlage war ein Fall um einen Rechtsanwalt, welcher in seinem Namenszug die Formulierung „Spezialist für Familienrecht“ führte. Die Rechtsanwaltskammer Freiburg sah hier aber die Möglichkeit zur Verwechslung mit dem entsprechenden Fachanwaltstitel. Alle Vorinstanzen folgten der Entscheidung der Freiburger Rechtsanwaltskammer. Doch der BGH entschied anders. In der Begründung benannte das Gericht auch die Entscheidung von 2004, welche oben bereits erwähnt wurde. Es gibt jedoch einen großen Unterschied zwischen den Entscheidungen von 2014 und 2004. Die Entscheidung von 2004 beruht auf der Bezeichnung „Spezialist für Verkehrsrecht“. In diesem Jahr gab es aber den Fachanwalt für Verkehrsrecht noch nicht. Das Münchener Landesgericht entschied ja 2009, dass eine Verwechslung möglich wäre. Was aber im Jahr 2004 noch nicht gegeben war. Auch den § 7 Abs. 2 der anwaltlichen Berufsordnung (BORA) gab es in diesem Jahr noch nicht. Dieser untersagt einem Anwalt, Zusatzbezeichnungen wie Experte oder Spezialist in seinem Namen zu führen, wenn es zu der genannten Verwechselung zum Fachanwaltstitel kommen könnte. Durch diese Entscheidungen sollte es dem Verbraucher möglich gemacht werden, zuverlässig und klar zu erkennen, wann es sich um einen geprüften Fachanwalt handelt, und wann es sich um einen Experten oder Spezialisten handelt, der seine eigene Einschätzung zur fachlichen Kompetenz, ohne Prüfung der Rechtsanwaltskammer dadurch anzeigt. Beim Urteil der Karlsruher Richter jedoch ging es um eine etwas andere Sachlage. Es ging maßgeblich darum, ob der Anwalt die angegebenen Fähigkeiten wirklich besitzt. Verfügt er über die Fähigkeiten, die er angibt, so soll es ihm auch ermöglicht werden, sich als Spezialist oder Experte zu bezeichnen. Und dies darf er auch, wenn es für den Verbraucher zu einer Verwechslung mit dem Fachanwaltstitel kommen könnte. Damit setzte das Urteil den § 7 Abs. 2 BORA ohne Begründung außer Kraft. Dadurch stehen die Begriffe Experte, Spezialist und Fachanwalt fast auf einer Stufe. Zumindest wirkt es für den Verbraucher so. Dennoch ist es wichtig immer wieder zu wissen: Der Fachanwalt darf als Titel nur geführt werden, wenn die Prüfung und Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Zwar erklärt das Urteil des BGH auch, dass der Anwalt im Zweifelsfall beweisen muss, dass er über die besonderen Fähigkeiten und Erfahrungen in Praxis und Theorie verfügt, aber auf den ersten Blick kann das kein Laie erkennen. Andersherum darf sich übrigens auch jeder Fachanwalt nun Experte und Spezialist bezeichnen. Daraus können sehr umfangreiche Bezeichnungen entstehen. Der Fachanwalt für Familienrecht kann demnach auch den Zusatz Spezialist für Unterhaltsrecht führen.

Wie kann man einen guten Fachanwalt erkennen?

Der potentielle Klient hat also hier das Problem, dass er vor der Schwierigkeit steht, den Fachanwalt mit einer Zusatzqualifikation von einem Rechtsanwalt mit selbst gewählter Zusatzbezeichnung zu unterscheiden. Es sollte aber angemerkt werden, dass beispielsweise bei einer Scheidung ein Rechtsanwalt mit dem Zusatz Experte, oder Spezialist für Scheidungen, genauso gut agieren kann, wie ein Fachanwalt für Familienrecht, welcher seinen Fokus nicht speziell auf Scheidung gelegt hat. Wer sich bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt unsicher ist, sollte nach den Qualifikationen des Anwaltes fragen. Selbstverständlich sollte auch nach der Spezialisierung des Anwaltes gefragt werden. Weiterhin ist es möglich im Internet gezielt nach eingetragenen Fachanwälten für den jeweiligen Rechtsbereich zu suchen. Der Fachanwaltstitel zeigt bereits an, dass es sich um einen Anwalt mit entsprechend großem Fachwissen und viel Erfahrung in seinem spezialisierten Gebiet handelt. Dieses Wissen und die Erfahrung beruhen nicht auf einer Selbsteinschätzung, sondern sind von der zuständigen Rechtsanwaltskammer geprüft und bestätigt. Der Titel Fachanwalt kann also ein sehr gutes Indiz dafür sein, dass es sich wirklich um einen Fachmann im entsprechenden Fachbereich handelt.

Weitere Qualitätsmerkmale für einen guten Fachanwalt

Es gibt weitere Merkmale die für einen qualifizierten Fachanwalt sprechen. Wer ein sehr gutes Staatsexamen abgelegt hat, kann einen akademischen Titel führen. Dieser kann ein Doktortitel sein. Der Fachanwalt hat dann in der Regel in seinem Spezialgebiet promoviert und sich dadurch sehr gut in das gewählte Fachgebiet eingearbeitet. Ein weiterer akademischer Titel, der bei Fachanwälten gefunden werden kann ist der LLM.-Titel / Master of Law. Diesen erhält der Anwalt, wenn er zwei zusätzliche Semster, also ein Jahr mehr Ausbildung an einer Universität im In- oder Ausland absolviert hat. Den Titel Master erhalten Anwälte nur, wenn sie Klausuren und eine Masterthesis, eine Hausarbeit, sowie eine mündliche Prüfung abgeschlossen haben. Durch die Ausbildung im Ausland verfügen viele dieser Absolventen über sehr gute Fremdsprachenkenntnisse. Des Weiteren wird vor allem auch das theoretische Fachwissen in dem entsprechenden Bereich vertieft. Hat der gewünschte Anwalt einige Veröffentlichungen vorzuweisen, wie beispielsweise in juristischen Fachzeitschriften, so kann dies ein weiteres Indiz dafür sein, dass er ein renommierter Fachanwalt in seinem Spezialgebiet ist. Übrigens: Die Veröffentlichungen zählen auch zu Fortbildungsmaßnahmen, die von einem Fachanwalt jedes Jahr nachgewiesen werden müssen. Fortbildungssiegel erhalten Anwälte durch das Absolvieren verschiedener Lehrgänge und Fortbildungsmaßnahmen. Es gibt verschiedene solcher Siegel. Für Fachanwälte ist die Fortbildung Pflicht. Die Siegel können von der Bundesrechtsanwaltskammer oder auch dem Deutschen Anwaltsinstitut e.V. verliehen werden. Das Dekra Iso Zertifikata ist ein Prüfsiegel, das einen Rückschluss auf einen guten Fachanwalt ziehen lässt. Es ist allerdings wichtig zu erwähnen, dass dieses Zertifikat weder in Zusammenhang mit der Ausbildung des Anwaltes noch mit seiner fachlichen Eignung zu tun hat. Es weist lediglich auf eine gute Organisation im Büro, sowie den Ablauf in der Kanzlei hin. Doch auch dies kann viel Wert sein, denn wer möchte schon eine chaotische, unstrukturierte Kanzlei beauftragen.

Auf Empfehlungen und Bewertungen achten

Empfehlungen und Bewertungen können eine gute Übersicht darstellen, um zu erkennen, wie der Anwalt agiert. Hat er von Mandanten gute Bewertungen erhalten, so kann dies durchaus ein großer Vorteil sein. Klienten, welche auf der Suche nach einem Fachanwalt sind, sollten im Internet nach entsprechenden Verweisen auf Empfehlungen und Bewertungen zu diesem Fachanwalt sehen. Es gibt im Internet auch spezielle Portale, welche für die Bewertungen von Anwälten und Fachanwälten eingerichtet wurden. Dort werden in der Regel auch Erfahrungsberichte von Mandanten veröffentlicht. So lässt sich ein guter Einblick gewinnen, ob der gewünschte Anwalt wirklich die Erfahrung mit sich bringt, die für den eigenen Fall nötig sein kann. Bei einem persönlichen Gespräch lässt sich dann der eigene Eindruck vertiefen. Selbstverständlich darf jeder den Anwalt auch nach entsprechenden Qualifikationen fragen. Es kann auch ratsam sein, den Anwalt zu befragen, ob er in seinem Rechtsgebiet auf gewisse Fachgebiete spezialisiert ist. Es gibt auch eine praktische Checkliste, welche beim ersten telefonischen Kontakt helfen kann, zu erkennen, ob der Anwalt zum eigenen Bedarf passt. Die folgenden Fragen könnten dabei hilfreich sein. Diese dürfen durchaus dem Anwalt auch gestellt werden. Umso mehr kann in Erfahrung gebracht werden, ob eine Beauftragung Sinn machen kann.

− Ist der Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer als Fachanwalt geprüft und zugelassen?
− Wann war die Zulassung zum Fachanwalt?
− Wie viele Fälle wurden im Fachgebiet bereits übernommen?
− Gibt es einen Schwerpunkt, oder eine Spezialisierung innerhalb des Fachgebietes?
− Welche Kosten werden bei einer Erstberatung auf den Mandanten zukommen?

Diese Fragen sollten möglichst mehreren Fachanwälten gestellt werden. Die Antworten können dann miteinander verglichen werden, um zu entscheiden, welcher Anwalt schlussendlich beauftragt wird.

Auch das Persönliche muss harmonieren

Zwischen Anwalt und Mandant muss es auch harmonieren. Viele unterschätzen diesen Punkt, doch auch die Sympathie spielt eine große Rolle. Unter Umständen muss viel Zeit mit dem Anwalt bzw. mit Mandanten verbracht werden. Außerdem ist ein gutes Vertrauensverhältnis wichtig. Nur so können beide Parteien an einem Strang ziehen. Ein Fachanwalt sollte daher auch über ausreichend menschliche Eigenschaften und Einfühlungsvermögen verfügen. Der Fachanwalt sollte auf seine Mandanten eingehen, ihnen gut zuhören und ihnen das Gefühl geben, dass sie in guten Händen sind. Schließlich ist er derjenige, der erst einmal einen großen Ballast von den Schultern der Mandanten nehmen soll. Er sollte stets ausreichend Zeit für seine Klienten haben, sodass diese auch in aller Ruhe offene Fragen klären können und nicht das Gefühl bekommen, wie am Fließband behandelt zu werden. Wichtig ist auch, dass der Fachanwalt den Klienten verständlich erklären kann, was in der juristischen Sprache gemeint ist. Es kann daher sehr praktisch sein, sich nicht blenden zu lassen, und nach dem ersten persönlichen Gespräch sich selber die folgenden Fragen zu stellen:

− Hat der Anwalt gut zugehört?
− Geht er auf meine Ängste und Sorgen ein?
− Hat er mir alles verständlich erklären können?
− Bringt er mir genügend Zeit entgegen?
− Fühle ich mich wohl und kann ihm Vertrauen entgegen bringen?
− Ist er sicher in dem wie er auftritt und vorgehen möchte?
− Gibt er mir das Gefühl, dass er sich intensiv mit meinem Fall beschäftigen wird?

Auch hier kann es ratsam sein, mehrere Anwälte für ein erstes Gespräch zu konsultieren, um die Eindrücke vergleichen zu können. Weiterhin ist auch der Punkt der Kommunikation sehr wichtig. Mandant und Anwalt müssen gut kommunizieren können, damit eine gute Zusammenarbeit entstehen kann.

Kosten, die durch einen Fachanwalt entstehen können

Der Fachanwalt hat einen erhöhten Aufwand in Sachen Zeit und Kosten für seine Weiterbildung. Hier fragen sich natürlich viele, ob er nun mehr kostet als ein anderer Anwalt, der keinen Fachanwaltstitel aufweist. Doch die Sorge ist unbegründet. Der überwiegende Teil der Leistungen der Rechtsanwälte werden über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dieses betrifft sowohl den Fachanwalt als auch den Einheitsjurist. Vor Gericht ist daher der Streitwert der Sache die Berechnungsgrundlage. Dabei gibt es keinen Unterschied, ob der Mandant von einem Fachanwalt oder einem Einheitsjurist vertreten wird. Bei einer Vertretung im außergerichtlichen Rahmen kann es jedoch passieren, dass der Anwalt mit dem Mandanten persönlich das entstehende Honorar verhandelt. Dabei können verschiedene Beträge bei unterschiedlichen Anwälten aufgerufen werden. Diese eruieren ihren persönlichen Satz anhand des geschätzten Aufwandes. Eine Abrechnung des RVG impliziert auch, dass ein Anwalt bei einem komplexen Fall die Möglichkeit hat, die Gebühren mit einem Abrechnungsfaktor von 0,5 bis 2,5 auf der Rechnung zu veranschlagen.

Möglichkeiten einen Anwalt zu bezahlen

Sollten die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, gibt es in Deutschland die Möglichkeit eine so genannte Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe zu beantragen. Zudem kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen. Voraussetzungen dafür müssen aber vorher mit der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden. Häufig übernehmen die Versicherungen auch die Beauftragung eines Fachanwaltes. Generell übernehmen Anwälte die Aufgabe auch selber, und fragen bei der Versicherung an, ob die Deckungszusage erteilt wird. Natürlich darf jeder Mandant auch vor Beauftragung den Anwalt nach den möglichen Kosten bei einer Beauftragung fragen. Eine ehrliche Antwort kann das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt stärken. Zu einem ordentlich arbeitenden Anwalt gehört es auch, seinem Klienten genau zu erklären, wofür welche Kostennoten angesetzt werden. Transparenz fördert eine Bindung zum Klienten.

Gibt es eine gesetzliche Vorschrift für die Vertretung durch einen Fachanwalt?

Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung sich für einen Fachanwalt zu entscheiden. Jeder zugelassene Rechtsanwalt darf seine Mandanten in juristischen Fragen beraten und auch vertreten. Eine juristische Ausbildung zum Einheitsjurist umfasst ein sehr breites Spektrum und ist sehr umfassend gestaltet, sodass jeder Rechtsanwalt in der Lage sein sollte seine Mandanten entsprechend zu beraten und zu vertreten. Ein zugelassener Jurist darf seine Klienten sowohl im Strafrecht als auch im Privat- und Öffentlichen Recht vertreten. In Deutschland gibt es nur unter gewissen Voraussetzungen einen Anwaltszwang. Es gibt also keine Verpflichtung einen Fachanwalt zu beauftragen. Es gibt übrigens auch keine Verpflichtung, dass sich Rechtsanwälte nur auf ein Fachgebiet spezialisieren müssen. Meist aber entscheidet auch der Anwalt, ob er einen Fall übernehmen möchte. Ein Familienrechtsanwalt wird mit Sicherheit einen Kollegen empfehlen, wenn es um einen Fall im Steuerrecht geht.

Welche Aufgabe hat die Rechtsanwaltskammer?

Da in diesem Beitrag häufig die Rede von der Rechtsanwaltskammer war, gibt es hier noch eine kurze Erläuterung, um was es sich hierbei handelt.
Deutschland verfügt über insgesamt 27 Rechtsanwaltskammern. Diese sind der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unterstellt. Die jeweiligen Rechtsanwaltskammern sind dem dazugehörigen Oberlandesgerichtsbezirk zugeordnet. Jeder Anwalt ist gesetzlich dazu verpflichtet in einer dieser regionalen Rechtsanwaltskammern Mitglied zu sein. Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammern setzen sich aus der Zulassung der Rechtsanwälte, der Überwachung der Einhaltung des Berufsrechts sowie eine Vermittlung bei möglichen Streitigkeiten zwischen dem Anwalt und Mandanten zusammen. Bei Verstößen gegen das Berufsrecht kann die Rechtsanwaltskammer dem Anwalt die Zulassung entziehen. Hin und wieder werden solche Verstöße auch mit einer Rüge und Geldbuße geahndet. Der Fachanwalt erhält seinen Titel von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Außerdem überprüft die Kammer, ob der Anwalt seiner Verpflichtung zur jährlichen Weiterbildung nachkommt.