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Die Anzahl der Prüfungsleistung in den einzelnen Bundesländern

In den Bundesländern gibt es verschiedene Ausgestaltungen der staatlichen Pflichtfachprüfung. So divergieren teilweise die Anzahl der Klausuren.

5 Klausuren

Mit 5 Klausuren starten Sachsen und Schleswig-Holstein mit den wenigsten Klausuren. Dabei sind 2 Zivilrechtsklausuren, 1 Strafrechtsklausur und 2 Klausuren aus dem Öffentlichen Recht umfasst.

6 Klausuren

Es gibt unter anderem die Regelung, dass 6 Klausuren geschrieben werden.

Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland schreiben dabei drei Zivilrechtsklausuren, zwei Klausuren im Öffentlichen Recht und eine Strafrechtsklausur.

In Hessen werden zwei Zivilrechtsklausuren, zwei Klausuren im Öffentlichen Recht, eine Strafrechtsklausur und eine Klausur aus dem Bereich des Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrechts geschrieben.

Sachsen-Anhalt hingegen fordert bei den 6 Klausuren, je 2 Klausuren für jedes Rechtsgebiet, also Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht.

In Thüringen gibt es auch 6 Aufsichtsarbeiten. Dabei werden 2 Zivilrechtsklausuren, zwei Klausuren aus dem Öffentlichen Recht, eine Strafrechtsklausur und eine weitere Klausur nach Wahl aus dem Zivilrecht oder dem Strafrecht geschrieben.

7 Klausuren

In Berlin gibt es die Regelung, dass 7 Klausuren geschrieben werden. Diese teilen sich dann auf in 3 Zivilrechtsklausuren, 2 Klausuren im Öffentlichen Recht und 2 Strafrechtsklausuren.

Grundsätzlich wird dies auch in Brandenburg so gehandhabt. Eine Ausnahme bildet dabei die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Diese fordert 2 Klausuren in jedem Rechtsgebiet und eine Europarechtsklausur, die dann sozusagen eine der Zivilrechtsklausuren ersetzt.

8 Klausuren

Auch ist es möglich 8 Klausuren zu schreiben. So beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern. Dort teilen sich die Klausuren in 3 Zivilrechtsklausuren, 2 Strafrechtsklausuren und 3 Klausuren aus dem Öffentlichen Recht auf.