Der Titel „Diplomjurist“ wird von den verschiedenen Universitäten und deren juristischen Fakultäten nach dem bestandenen ersten Staatsexamen verliehen.
Dabei müsst ihr einfach zu eurer juristischen Fakultät gehen, bei der ihr einen Antrag auf Verleihung „Diplom-Juristin“ bzw. „Diplom-Jurist“ stellt. Dabei kann es unter Umständen vorkommen, dass ihr eine Gebühr bezahlen müsst, die zumeist den Verwaltungsaufwand entschädigt.
Am besten, ihr informiert euch bei eurem Dekanat bezüglich der Verleihung des Titels, auf der Internetseite eurer juristischen Fakultät oder ihr schaut in der jeweils für euch geltenden Fassung der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ nach, was die speziellen Voraussetzungen und den Antrag betrifft.