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Das Polizei – und Ordnungsrecht

Das Polizei- und Ordnungsrecht stellt einen wichtigen Teil der landesrechtlichen Bestimmungen und somit des besonderen Verwaltungsrechts dar. Das Polizei- und Ordnungsrecht, sowie das Landesrecht allgemein ist dabei immer etwas schwierig zu erarbeiten und zu lernen, da häufig keine landesrechtlich spezifischen Lehrbücher oder Skripten verfügbar sind. Somit kann es passieren, dass ihr anhand abstrakter Lehrbücher, das für euch wichtige in Zusammenhang mit dem Landesrecht bringen müsst.

Demnach ist es sehr von Vorteil, wenn man so viel wie möglich aus den Vorlesungen mitnimmt, da einem dies langwierige Recherchen ersparen kann.

Innerhalb des Polizei- und Ordnungsrechts solltet ihr vor allem folgende Themengebiete beachten und beherrschen:

  • Verhältnis von Ordnungsbehörden zu Polizeibehörden und demnach auch der Rechtsgebiete zueinander
  • Eingriffsermächtigungen und Rechtsgrundlagen
    • Generalklauseln
    • Standardmaßnahmen
  • Gefahrenbegriffe und zusammenhängend damit Gefahren für öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Ermessen der Behörden
  • Störerauswahl
  • Vollstreckung (z.B. aufgrund eines Verwaltungsaktes oder ohne Grundverfügung)
  • Kosten nach Vollstreckung

Falls ihr dabei noch einmal einiges kompakt lesen wollte, so gibt es in einschlägigen juristischen Zeitschriften (dabei vor allem in der JuS) mehrere Beiträge, unter anderem mit Titeln wie „Die Klausur im Polizeirecht“.