Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist ebenfalls ein Themengebiet, mit dem sich Studierende nur ungern befassen. Aber auch hier sei gesagt, dass mit Blick auf die staatliche Pflichtfachprüfung ein Besuch der Veranstaltungen empfehlenswert ist, zumal die eigene Nachbearbeitung häufig noch schwieriger fällt.
Dabei sollten vor allem folgenden Themengebiete berücksichtigt werden:
- Kaufmannseigenschaft
- Geschäftsführung und Vertretung im Handelsverkehr und im Gesellschaftsrecht
- Rechtsfähigkeit
- Firmenrecht
- Körperschaften (Verein, AG, GmbH)
- Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG)
- Haftung der Gesellschaften und Körperschaften
- Eintritt, Fortführung und Nachfolge
Auch hier sei auf die Beiträge in juristischen Zeitschriften verwiesen (vor allem „Examenstypische Klausurkonstellationen des Handels- und Gesellschaftsrecht“).