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Die Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung

Wenn ihr die schriftliche Prüfung erfolgreich hinter euch gebracht habt, steht die mündliche Prüfung an. Dabei gibt es unterschiedliche Herangehensweisen an die mündliche Prüfung.

Einige Studierende, oder juristische Kandidaten (cand. iur.), fangen mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung bereits nach kurzer Verschnaufpause nach den Klausuren an. Ihr solltet euch jedoch nach den Klausuren wirklich eine Pause gönnen. Wie ihr diese verbringt, ob ihr in den Urlaub fahrt oder nur zu Hause bleibt, ist dabei unerheblich. Gönnt euch auf alle Fälle erst einmal eine Pause von dem Lernstress.

Falls ihr vor der Bekanntgabe der Ergebnisse anfangen solltet zu lernen, so kann das durchaus von Vorteil sein, da die Zeit zum Vergessen nicht so lang ist. Seid euch aber über eins bewusst: Es ist egal, wie kurz oder lang ihr Pause macht, ihr werdet wahrscheinlich viel vergessen haben. Es scheint bei den meisten Studierenden so zu sein, dass ihr Wissen mit dem Stress nach dem Ende der letzten Klausur abgefallen ist. Also seid nicht zu enttäuscht, wenn ihr einiges vergessen haben solltet. Das ist vollkommen normal.

Es gibt auch die Variante, dass ihr erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse anfangt, zu lernen. Das kann insoweit von Vorteil sein, dass ihr vollkommen ausgeruht wieder ins Lernen startet. Dabei ist aber auch die Gefahr hoch, dass ihr extrem viel Wissen verloren habt und vor allem, dass die Motivation zu Lernen extrem gering ist. Lernen ist dabei eine Übungssache und kann somit auch verlernt werden.

Euch sollte in jedem Fall bewusst sein, dass ihr für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung weniger Zeit habt, als bei der Vorbereitung auf die Klausuren. Ihr solltet dabei nicht wieder alles von Anfang an lernen müssen, denn dafür habt ihr leider zumeist keine Zeit.

Man muss sich die kurze Zeit gut einteilen.

Dabei solltet ihr die Zeit dafür nutzen, bereits erlerntes Wissen oft genug zu wiederholen. Leider reicht zumeist die Zeit nicht aus, um alles neu zu lernen, da lediglich einige Monate zwischen den Klausuren und der mündlichen Prüfung liegen. Erinnert euch am besten daran, welche Lernmethode bei euch am effektivsten in der Vorbereitung auf die Klausuren gewirkt hat. Stellt nicht komplett eure Lernstrategie um. Was vorher geholfen hat, wird auch jetzt helfen.

Von Vorteil kann auch sein, wenn ihr euch noch einmal eingehend mit der aktuellen Rechtsprechung beschäftigt und mit dem aktuellen Tagesgeschehen. Gerne werden von Prüfern aktuelle Themen aufgegriffen, die man rechtlich dann analysieren soll. Insofern hilft es, wenn ihr euch eine überregionale Tageszeitung bestellt und diese mit Blick auf mögliche Prüfungsfragen durchlest.

Studierenden geht es häufig so, dass sie von sich selbst sagen, kein Typ für mündliche Prüfungen zu sein und daher auch Angst vor solchen haben. Das braucht ihr aber nicht. Ihr könnt einer solchen Angst einfach begegnen, indem ihr an Prüfungssimulationen teilnehmt. Es ist gut, wenn ihr lernt, wie man mit Prüfungssituationen umgeht. Das Wechselspiel von Frage und Antwort kann geübt werden. Ihr könnt euch auch von euren Freunden oder Kommilitonen abfragen lassen. Dabei solltet ihr darauf achten, dass ihr eloquent bei euren Antworten seid. Ihr müsst vor allem üben, nicht auf eine Frage mit dem Satz „Ich weiß es nicht“ zu antworten. Wenn ihr wirklich etwas nicht wissen solltet, so versucht die Antwort anhand des juristischen Handwerkszeugs herzuleiten. Auch das kann geübt werden. Häufig wollen Prüfer einfach nur sehen, wie die Prüflinge mit ihnen unbekannten Themen umgehen können. Der Satz „Ich weiß es nicht“ ist dabei nicht die Antwort, die sie hören wollen.

Es kann auch sehr hilfreich sein, wenn ihr euch mit Studierenden unterhaltet, die bereits eine mündliche Prüfung absolviert haben. Diese haben meist gute Tipps, was die Vorbereitung betrifft und können euch eventuell auch die Angst vor der Mündlichen nehmen.

Es wird dann der Tag kommen, an dem ihr eure Ladung zur mündlichen Prüfung erhaltet. Darin werden zumeist eure Mitprüflinge aufgezählt. Teilweise enthält die Ladung auch deren Telefonnummer oder allgemeine Kontaktdaten. Diese können hilfreich sein, wenn ihr euch Protokolle zu euren Prüfern holen wollt. Auch werden in dieser Ladung eure Prüfer benannt. Darüber hinaus könnt ihr euch direkt um die zugelassenen Hilfsmittel kümmern und euch die Gesetzestexte kostengünstig mieten.

Wenn ihr eure Prüfer namentlich kennt, so könnt ihr anfangen euch, eventuell zusammen mit euren Mitprüflingen, Prüfungsprotokolle zu holen. Prüfungsprotokolle sind von früheren Prüflingen angefertigte Protokolle, die Aussagen über die Prüfart, den Prüfstoff und ähnliches zu dem speziellen Prüfer enthalten. Dieses Wissen ist extrem von Vorteil, da ihr euch schon einmal einen Einblick verschaffen könnt, wer euch bei der mündlichen Prüfung gegenüber sitzen wird. Dabei ist die Qualität und Aussagekraft solcher Protokolle unterschiedlich. Manche Prüfer prüfen immer das Gleiche oder zumindest immer ähnlich. Das zeigt sich auch häufig in den Protokollen, die in den verschiedenen Jahren erstellt wurden. Verlasst euch jedoch nicht blind auf diese Protokolle. Manche Prüfer sind sich der Protokolle bewusst und weichen dann von ihrem Prüfungsstil ab. Wenn ihr also anhand der Prüfungsprotokolle und den darin enthaltenen Hinweisen lernt, so schließt nie vollständig die Möglichkeit anderer Prüfungsthemen aus!

Die Protokolle könnt ihr bei unterschiedlichen Stellen erhalten. So haben häufig die Fachschaftsräte an den Universitäten Prüfungsprotokolle oder auch die Veranstalter von juristischen Repetitorien. Ihr könnt euch einfach telefonisch oder per E-Mail bei diesen informieren, ob sie die für euch notwendigen Protokolle parat haben. So könnte ihr euch im Zweifel einen unnötigen Weg ersparen, falls diese keine Protokolle von dem jeweiligen Prüfer haben. Wenn ihr euch die Protokolle besorgen wollt, kann es von Vorteil sein, dies mit den anderen Mitprüflingen zu tun. Manche Stellen verlangen Geld für die Aushändigung der Protokolle. Dies kann unterschiedlich ausgestaltet sein, zum Teil als Pfand, damit ihr die Protokolle wieder zurück bringt, zum Teil auch als Pfand, den ihr nur wiederbekommt, wenn ihr selbst ein Protokoll von eurer mündlichen Prüfung einreicht und zum Teil auch als Aufwandsentschädigung. Da müsst ihr euch überraschen lassen, habt aber immer etwas Bargeld dabei, um die entstehenden Kosten tragen zu können. Dabei kann es von Vorteil sein, wenn ihr eure Mitprüflinge dabei habt, weil ihr euch allesamt nur einmal die Protokolle besorgen müsst und sie dann lediglich für jeden kopiert.

Wenn ihr nun die Namen eurer Prüfer habt, so kann für euch auch die Möglichkeit bestehen, euch in eine mündliche Prüfung der Prüfer mit rein zu setzen. Dies funktioniert zumeist nur, wenn ihr nicht gleich als Erstes geprüft werdet. Ihr erfahrt die Prüfungstermine eurer Prüfer zumeist über einen Aushang oder ein Dokument im Internet des für euch zuständigen Prüfungsamtes, welches die Prüfungstermine und alles weitere Wissenswerte veröffentlicht. Es ist teilweise sehr von Vorteil, wenn ihr euch eine solche Prüfung anschaut. Ihr könnte dabei in Erfahrung bringen, wie euer Prüfer von der Art her ist und auf was ihr euch bei eurer eigenen Prüfung einstellen müsst. Desto mehr ihr über den Ablauf der Prüfung und über die Prüfer selbst erfahrt, umso weniger Angst werdet ihr vor eurer eigenen Prüfung haben.

Falls in eurem Bundesland in der mündlichen Prüfung Kurzvorträge gefordert sind, so solltet ihr diese vorher üben. Kurzvorträge sind zumeist so ausgestaltet, dass ihr eine festgelegte Zeit zur Bearbeitung eines Falles oder eines Themas habt, welches ihr innerhalb eines kurzen Zeitraums den Prüfern umfassend darstellen müsst.

Ein Beispiel: Früh morgens, am Anfang des Prüfungstages, stehen sofort die Kurzvorträge an. Ihr bekommt einen Fall oder ein Thema, welches ihr innerhalb einer Stunde bearbeiten müsst. Ihr habt dann vor den Prüfern zehn Minuten Zeit, um den gelösten Fall oder das Thema umfassend darzustellen. Daran schließen sich noch einmal fünf Minuten vertieftes Prüfungsgespräch zu diesem Vortrag an.

Bei diesen Kurzvorträgen merken die Prüfer sehr schnell einem Prüfling an, ob er Kurzvorträge geübt hat oder nicht. Ohne Übung passiert es den Prüflingen häufig, dass sie ins Stottern geraten, die Zeit nicht richtig einteilen oder gar „salopp reden“, sich also nicht juristisch gewählt ausdrücken. Das könnt ihr leicht verhindern, indem ihr das Halten von Kurzvorträgen übt. Dabei ist wichtig, dass ihr typische Macken ablegt, beispielsweise das Herumspielen an den Haaren oder das Benutzen von Füllwörtern wie „Äh“. Auch muss geübt werden, dass ihr, egal wie ratlos ihr gerade seid, ihr immer freundlich schaut und vor allem immer Blickkontakt mit den Prüfern haltet, egal, ob diese euch anschauen oder nicht. Versucht freundlichen Blickkontakt herzustellen. Dadurch fühlen sich Prüfer häufig eher angesprochen, hören dadurch lieber zu und konzentrieren sich nicht nur auf etwaig begangene Fehler.

Checkliste für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung:

  • Wiederholt so oft es geht bereits gelerntes Wissen, um dem Vergessen zu begegnen
  • Schaut euch aktuelle Fälle an, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie abgefragt werden können
  • Absolviert Prüfungssimulationen
  • Informiert euch über die zugelassenen Hilfsmittel ggf. könnt Ihr euch die Gesetzestexte zu eurem Termin mieten
  • Besorgt euch, nach Erhalt eurer Ladung zur mündlichen Prüfung, die Protokolle zu euren Prüfern und arbeitet sie sorgsam durch
  • Schaut euch mündliche Prüfungen eurer Prüfer an, sofern die Zeit dazu besteht
  • Übt Kurzvorträge, wenn sie in eurem Bundesland für die mündliche Prüfung gefordert sind