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Master in einem nichjuristischen Bereich

Wer sich nach dem Jura-Studium zur Abwechslung einmal mit etwas anderem als Jura beschäftigen möchte, der kann einen Master-Studiengang in einem anderen Studienbereich belegen. Dies hat den Vorteil, dass man zum einen zusätzliche Kenntnisse außerhalb der Rechtswissenschaften erhält und sich zugleich weiter qualifiziert und spezialisiert.

Bei einem Master handelt es sich um einen akademischen Grad, der von einer Hochschule verliehen wird. Ein Masterstudium dauert in der Regel zwei bis vier Semester und wird mit einer Masterarbeit abgeschlossen.

Ein Master kann in vielen verschiedenen Studiengängen absolviert werden. Es bietet sich jedoch an, ein Studiengang zu wählen, der mit der eigenen juristischen Tätigkeit oder mit einer geplanten zukünftigen nicht-juristischen Tätigkeit in Verbindung steht. Ein Master-Studium kann auch dafür genutzt werden, sich beruflich noch einmal vollständig neu auszurichten, um eine Karriere jenseits von Jura anzustreben. Wer seinen Master nicht an einer Hochschule vor Ort absolvieren möchte, kann dies auch bei einer Fernhochschule tun. Hier bekommt man die Lernmaterialien zugesandt und schreibt in der Regel nur die Klausuren vor Ort. Dies ist eine ideale Möglichkeit, um nach dem Examen erste berufliche Erfahrungen zu sammeln und sich dennoch durch einen Master weiter zu qualifizieren.

Je nach Ausrichtungen kann ein Master of Arts (Geistes- und Sozialwissenschaften), ein Master of Science (Naturwissenschaften) oder ein Master of Laws (Rechtswissenschaften) erworben werden. Für letzteres lesen Sie bitte den Artikel „Master of Laws – LL.M.“. Ein Master berechtigt den Absolventen jeweils zur Nennung der Kurzform des Masters nach seinem Nachnamen, also M.A., M.Sc. oder LL.M.

Um zu einem Masterstudiengang zugelassen zu werden, muss man – wie sonst auch bei anderen Masterstudiengängen üblich – einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss vorweisen. Also entweder ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder mindestens die erste juristische Staatsprüfung bzw. das erste juristische Staatsexamen.

An einigen Hochschulen werden extra Masterstudiengänge für Juristen angeboten. Diese haben in der Regel einen wirtschaftlichen und / oder einen rechtlichen Bezug. So können Juristen z.B. einen Master in Betriebswirtschaft für Juristen, Business Administration, Management, Financial and Fiscal Engineering, Steuerwissenschaft, Public Private Partnership u.v.m. erwerben.

Ein Master eröffnet einem Juristen weitere Berufschancen. So kann man sich durch einen Master weiter spezialisieren und die erforderlichen Fähigkeiten für die berufliche Zukunft erlernen.

Das Masterstudium wird mit der sog. Masterarbeit abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine wissenschaftliche Ausarbeitung, die der Verfasser selbstständig erarbeiten muss. Dies wird meist noch mit einer mündlichen Prüfung kombiniert, die in etwa der Verteidigung bei einer Promotion entspricht.