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Berufschancen nach dem zweiten Staatsexamen

Wenn ihr das Erste und das Zweite Staatsexamen absolviert habt, seid ihr Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt. Ihr entscheidet, ob ihr als Rechtsanwalt tätig werden wollt oder ob ihr doch lieber in den Staatsdienst gehen möchtet. Für letzteres sollte man natürlich entsprechende Examensnoten mitbringen und wer Richter möchten werden, muss noch einmal drei Jahre in die Proberichterzeit investieren, um dann am Ende vielleicht „auf Lebenszeit“ zum Richter ernannt zu werden.

Etwa drei Viertel der Referendariatsabsolventen entscheiden sich für den Rechtsanwaltsberuf. Dabei kann man sich entscheiden, ob man selbstständig oder doch lieber angestellt tätig werden will. In der Regel braucht man für eine Angestelltentätigkeit in einer Großkanzlei mindestens zwei Prädikatsexamina und muss bereit sein, 65 Stunden oder mehr pro Woche zu arbeiten. Wer sich für eine Selbstständigkeit entscheidet, sollte den Start ins Berufsleben sorgfältig planen und sich schon frühzeitig finanzielle Alternativen suchen, um die anfänglichen Durststrecken zu überbrücken.

Wer weder Lust auf den Rechtsanwaltsberuf noch auf den Staatsdienst hat, der kann in Rechtsabteilungen von Unternehmen spannende Tätigkeiten übernehmen, in die Politik gehen oder einen Beruf wählen, der gänzlich nichts mit Jura zu tun hat, denn Juristen können sich ja bekanntlich schnell in neue Gebiete einarbeiten und das weiß auch die Wirtschaft.

 

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