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Das Rechtsreferendariat – Der Weg zum zweiten Examen

Wer nach dem Jurastudium nicht „nur“ als Halbjurist sein Geld verdienen will, sondern eine Zulassung als Rechtsanwalt beantragen will oder als Richter oder Staatsanwalt in den Staatsdienst möchte, benötigt neben dem Ersten Staatsexamen auch das Erste Staatsexamen.

Für das Zweite Staatsexamen muss der sog. juristische Vorbereitungsdienst absolviert werden. Für diesen kann man sich bundesweit bei jedem Oberlandesgericht bewerben. Die Referendariatsplätze werden – ähnlich wie Studienplätze –  nach der Note des Ersten Staatsexamens und Wartezeit vergeben.

Inhaltlich lernt ihr neben dem materiellen Recht des Ersten Staatsexamens für das Zweite Staatsexamen hauptsächlich Prozessrecht, weshalb das Zweite Staatsexamen auch Praktiker- bzw. Assessorexamen genannt wird.

Nachfolgend erhaltet ihr einen Überblick über die Struktur und den Inhalt des Rechtsreferendariats und wir zeigen euch, wie ihr euch optimal auf das Zweite Staatsexamen vorbereitet: