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Das Strafrecht im Grundstudium der Rechtswissenschaft

Das Strafrecht ist eines der drei großen Hauptrechtsgebiete im Studium und reglementiert als eigenständiges Teilgebiet des öffentlichen Rechts das Verhältnis zwischen dem Staat und dem Bürger durch Einschränkungen des Verhaltens und der Handlungen der Bürger. Strafrechtliche Normen stellen das als sozialschädlich geltende Verhalten, das mit den Grundwerten der Gesellschaft nicht vereinbar ist oder diese gefährdet, unter Strafe. Strafe bedeutet hierbei nicht zwingend einen Gefängnisaufenthalt, sondern kann auch in Form von Geldstrafen ergehen.

Dabei gilt im Strafrecht das oberste Gebot: nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz), § 1 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG, Art. 7 EMRK. Hintergrund dieses Prinzips ist, dass niemand ohne gesetzliche Grundlage durch den Staat zur Verantwortung gezogen werden darf, so verächtlich oder gefährlich sein Verhalten oder seine Handlung auch gewesen sein mag. Da der Staat zum Nachteil des Bürgers in dessen Rechte eingreift und diesen für sein Verhalten bestraft, ist das Strafrecht von vielen solcher Prinzipien durchzogen. Diese Prinzipien, wie der Bestimmtheitsgrundsatz, das Rückwirkungsverbot oder das Analogieverbot sollen gewährleisten, dass kein Missbrauch der strafrechtlichen Befugnisse zum Nachteil des Bürgers stattfinden kann.

Die für das Studium relevanten strafrechtlichen Normen stammen hauptsächlich aus dem Strafgesetzbuch, dem StGB. Hinzu kommen noch vereinzelt strafrechtliche Nebengesetze, wie das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder das Waffengesetz (WaffG), die unter Umständen in der Falllösung eine Rolle spielen können. Die Summe dieser Normen stellt das materielle Strafrecht dar. Im Grundstudium eine weitgehend zu vernachlässigende Rolle spielt das Strafverfahrensrecht, das sich in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) wiederfindet.

Das materielle Strafrecht aus dem StGB ist in einen Allgemeinen (§§ 1 – 79b StGB) und einen Besonderen Teil (§§ 80 – 358 StGB) untergliedert. Diese durchaus übliche Untergliederung des Gesetzbuches hat den Vorteil, dass im Allgemeinen Teil des StGB gewisse Normen „vor die Klammer“ gezogen worden sind, die für die Bearbeitung aller Sachverhalte und Straftatbestände gleichermaßen gelten. Im Besonderen Teil des StGB finden sich dann die einzelnen Straftatbestände, die letztendlich beim Vorliegen ihrer Voraussetzung zu einer Strafbarkeit des Täters führen.

Checkliste für euer Wissen im Grundstudium Strafrecht

Zusammenfassend nun noch eine Checkliste für euch, damit ihr auf einen Blick sehen könnt, was in den ersten Semestern im Strafrecht zu schaffen ist.

Strafrecht AT

  • Verhältnis von Tatbeständen (Grundtatbestand, Qualifikation, Privilegierung, Erfolgsqualifikation)
  • Vorsatz, Fahrlässigkeit, Unterlassen, Versuch
  • Täterschaft und Teilnahme
  • Irrtumslehre
  • Kausalität und objektive Zurechnung

Strafrecht BT – Nichtvermögensdelikte

  • Straftaten gegen das Leben (§§ 211, 212, 216, 221, 222 StGB)
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223, 224, 226, 227, 228-231 StGB)
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 240, 241, 239 StGB)
  • Straftaten gegen die Ehre (§§ 185 ff. StGB)
  • Straftaten gegen die Allgemeinheit (§§ 315b-316, 153 ff., 267 ff., 306 ff. StGB)
  • Sonstige NVD (§ § 164, 145d, 258, 258a StGB)

Strafrecht BT – Vermögensdelikte

  • Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242, 243, 244, 244a, 246, 247, 248a StGB)
  • Raub und Räuberischer Diebstahl (§§ 249, 250, 251, 252 StGB)
  • Erpressung und Räuberischer Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
  • Betrug und Computerbetrug (§§ 263, 263a StGB)
  • Sonstige VD (§§ 266, 316a, 259, 257, 123, 142 StGB)