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Freischuss zum ersten Staatsexamen

Eine Besonderheit der staatlichen Pflichtfachprüfung ist die Regelung des sogenannten Freischusses, auch Notenverbesserungsversuch genannt. Dieser stellt eine Ausnahme von der Regel dar, dass man „nur“ zwei Versuche zum Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung hat, da euch mit ihm die Möglichkeit gegeben wird, nach bestandener Pflichtfachprüfung noch einen Versuch zu unternehmen, um eure Noten zu verbessern.

Ein Freischuss besteht zumeist nach Ende der Regelstudienzeit. Damit soll der Studierende für ein zügiges Studium belohnt werden, beziehungsweise soll mit ihm ein Anreiz für ein zügiges Studium geschaffen werden. Dabei gewährt euch der Freischuss im Falle des Nichtbestehens der staatlichen Pflichtfachprüfung einen zusätzlichen Versuch (somit insgesamt 3, statt der regulären 2 Versuche) und im Falle des Bestehens einen Verbesserungsversuch. Somit haben die Studierenden die Möglichkeit, an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilzunehmen, ohne die eventuell auftretenden negativen Konsequenzen tragen zu müssen, da bei Nichtbestehen des Freischusses die Prüfung so behandelt wird, als wäre sie nicht unternommen worden.Das gibt zumeist den Prüfungskandidaten ein Gefühl der Sicherheit.

Viele nutzen den Freischuss auch, um mal zu schauen, wie das mit der staatlichen Pflichtfachprüfung ist. Sie wollen zumeist ihren Freischuss nicht verfallen lassen und nutzen ihn dann auch in dem Fall, dass sie nicht top vorbereitet sind. Ob dies jedoch so sinnvoll ist, sei hier einmal dahin gestellt. Wenn ihr einen Freischuss haben solltet und diesen auch nicht verfallen lassen wollt, aber noch nicht gut vorbereitet seid, so stellt euch vorher die Frage, ob ihr genauso gut und ambitioniert weiter lernen würdet, wie vorher, auch wenn ihr durchfallen würdet. Das ist eine Frage der Persönlichkeit und muss jeder für sich entscheiden.

Wie bereits erwähnt, besteht der Freischuss zumeist nach Ende der Regelstudienzeit. Das heißt, da 9 Semester Regelstudienzeit bestehen, in der Examenskampagne, die in eurem 10. Semester läuft. Diesen Freischuss kann man auf verschiedene Weisen verlängern, welche in den jeweiligen Ausbildungsordnungen der Länder festgeschrieben sind.

So verlängert er sich beispielsweise durch die Absolvierung eines Moot Courts, die Teilnahme an einem studentischen Gremium, einen Auslandsaufenthalt oder teilweise auch dadurch, dass man zuerst den Schwerpunktbereich absolviert. Dies ist jedoch sehr unterschiedlich in den verschiedenen Bundesländern. Bitte informiert euch, beispielsweise über die Internetseiten des für euch zuständigen Prüfungsamtes, welche Möglichkeiten ihr für die Verlängerung eines Freischusses habt.

Der Grund für eine solche Verlängerung ist folgender: wenn eine Tätigkeit, die außerhalb des normalen Studienverlaufs liegt, einen großen Teil eines Semesters einnimmt, so soll den motivierten Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, den Freischuss trotzdem wahrzunehmen. Es ist eine Art Belohnung für außeruniversitäres Engagement.

Die Bundesländer behandeln den Notenverbesserungsversuch jedoch unterschiedlich. Manche Bundesländer gewähren einen solchen auch von sich aus, ohne spezielle Voraussetzungen (beispielweise Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg: gewähren Notenverbesserung bei staatlicher Pflichtfachprüfung bis zum 10. Semester).

Auf die Möglichkeiten solcher Tätigkeiten während des Studiums soll später eingegangen werden.